Kann ich mit einem "aG" im Schwebi-Ausweis und Wertmarke kostenlos Taxi fahren?

5 Antworten

Nein, nur "öffendlicher" Personennahverkehr. Taxis gehören nicht dazu, gelten als Mietwagen mit Fahrpersonal.

Ein ganz klares NEIN! Mit der Wertmarke zu Deinem Schwerbehindertenausweis darfst Du nur im Öffentlichen Personennahverkehr kostenfrei fahren und Taxen gelten als Mietwagen mit Fahrpersonal. Eine Ausnahme dazu dürfte der "Rufbus" sein. Beim "Rufbus" werden aufgrund von Verträgen zwischen ÖNPV-Betrieben und Taxi-Unternehmen, Taxen auf Anforderung zu bestimmten Tagen und/oder Zeiten im Rahmen des ÖNPV eingesetzt. Die Fahrten werden zu normalen ÖNPV-Tarifen abgerechnet, es können jedoch auch Zuschläge anfallen. Diese Zuschläge werden in unserer Region auch bei Schwerbehinderten fällig, da es sich hier um eine Zusatzleistung handelt, die nicht vollständig durch den ÖPNV-Tarif abgedeckt ist. Ob dies jedoch in ganz Deutschland so gehandhabt wird, oder Sache der einzelnen ÖPNV-Unternehmen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ein Taxi gehört nicht zum öffentlichen Personennahverkehr. Und damit darfst Du das auch nicht kostenfrei nutzen.

masorolli  29.12.2016, 06:11

In manchen Kommunen oder Landkreisen gibt es für Schwerbehinderte auch heute noch sog. TAXITRANSPORTSCHEINE mit denen die PRIVATEN Taxifahrten (Arzt- oder Therapiefahrten ausgeschlossen) bezahlt werden können! Eine weitre Möglichkeit ist die Beantragung des PERSÖNLICHEN BUDGET bei der zuständigen Bezirksregierung, bzw. den Landschaftsverbänden!!!

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klares NÖ, Taxiunternehmen arbeiten auf privater Basis

das Taxi - die Taxen Mehrzahl ^^