kann ich meine Vorname und Nachname ändern und wird mein Antrag genehmigt, weil ich leide sehr unter meine echte Name?
5 Antworten
So einfach geht das nicht.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Familiennamens nur eingeschränkt möglich ist.
Außer bei deiner Eheschließung, Scheidung oder Adoption kommt eine Namensänderung nur in einigen begründeten Ausnahmefällen im Wege eines behördlichen Namensänderungsverfahrens in Betracht. Eine behördliche Namensänderung kann bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.
Als änderungswürdige Namen gelten sehr häufige Nachnamen (Verwechslungsgefahr), die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlass zu unangemessenen Wortspielen geben können oder Schwierigkeiten in Schreibweise oder Aussprache des Nachnamens, die den Betroffenen wesentlich behindern. Das gilt ebenso für sehr lange oder umständliche Namen.
Manche Menschen möchten ihren Nachnamen aufgrund von negativen Erlebnissen innerhalb der Familie ändern. Auch das ist theoretisch möglich. Damit ein solcher Antrag eine Aussicht auf Erfolg hat, muss laut Standesämtern aber ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.
Gründe, nach denen man den Vornamen ändern lassen kann, wären etwa, wenn z.B. das Geschlecht aus dem aktuellen Namen nicht eindeutig erkennbar ist, der aktuelle Name zu Wortspielen oder zur Lächerlichkeit einlädt oder der aktuelle Name umständlich auszusprechen und kompliziert zu schreiben ist.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundesweit festgesetzt und liegt bei 1 022 Euro für die Änderung des Familiennamens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchstsatz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungsaufwand hoch ist, weil die Rechtslage schwierig ist, andere Verfahrensbeteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugendamt, eingeschaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.
Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antragstellung die Kontaktaufnahme zur Namensänderungsbehörde, um die Zuständigkeit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen.
Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, muss es eine Erklärung zu seiner Namensänderung selbst abgeben. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Kindes zustimmen.
Alles Gute für dich!
Ich hatte das auch schon in Gedanken, deshalb weiß ich was sie zu mir gesagt haben. Ob das überall in Deutschland genau so ist weiß ich nicht.
Du kannst deinen Vornamen aus religiösen Gründen ändern. Allerdings nicht "einfach so" oder du hast ein psychologisches Gutachten von deinem Psychiater etc. Das du unter deinem Namen leidest. Der Nachname ändert sich wenn du heiratet.
Aber bitte denk daran das sind auch alles Kosten die auf dich zukommen werden. Zeugnisse ändern, Personalausweis, Krankenkasse, Bank...
Das ist das was man mir 2016 gesagt hat, vielleicht hat sich etwas geändert aber das ist mein letzter Wissensstand
wie richtig bemerkt, geht das nur auf Antrag.
es ist zwar pokitisch bereits angedacht, das bisher strenge Namensrecht aufzuweichen und jedem eine vöiig grundlose Änderung zu gestatten, aber da sind wir noch nicht.
Können kannst Du sicherlich viel, ob Du allerdings darfst steht auf einem anderen Blatt
Stell einen Antrag bei der zuständigen Behörde und warte deren Entscheidung ab, wenn Dir diese nicht gefällt, dann kannst Du die Behörde immer noch vor Gericht zerren, wenn Dir danach ist
Und bis dahin eine Lektüre (über google binnen fünf Sekunden gefunden)
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wann-kann-ich-meinen-namen-%C3%A4ndern?full=1
Vornamen ändern ist leichter....und wird schneller genehmigt nach dem Nachweis das der Name verunglimpft wird...
kostet aber eine Menge Gebühren zusätzliches ändern aller Dokumente !