Unterschrift mit vollen Vorname?

4 Antworten

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Wenn das verlangt wird, steht es da. Etwaso: Unterschrift, sämtliche Vornamen".

Meist auf amtlichen Papieren, immer bei Gericht und beim Notar.

Ansonsten ist es nicht erfordelich.

Kommt drauf an, was Du unterschreibst. Bei Dokumenten (Perso, Bankkarte... )brauchst Du den vollen Namen.

Das kommt auf das Dokument drauf an, welches du unterschreibst. Amtliche Geschichten müssen immer mit Vor-und Nachnamen unterschrieben werden.

brennspiritus  10.02.2020, 15:35

Nein, muss es nicht. Der BGH hat eindeutig dazu entschieden

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brennspiritus  10.02.2020, 15:37
@booktolook

Der steht natürlich bei meiner Antwort. Und eine Behauptung ist eher deins hier

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auf offiziellen sachen voller name glaub ich