Kann ich eine Warensendung verschlossen versenden?

Der Umschlag  - (Post, Online-Shop, DHL)

7 Antworten

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Kannst Du, musst dann aber draufschreiben „Kann zu Prüfzwecken geöffnet werden“.

kristallvogel  05.11.2010, 16:06

selbstverständlich kann ich draufschreiben "entgelt geprüft", nur wird das die post auch nicht interessieren (genauso könnte man in der schule behaupten "sie können sich das lesen sparen, ich hab alle fragen richtig beantwortet" und der lehrer würde einem ne 1 dafür geben)

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ich verschicke auch gelegentlich Warensendungen. Sie darf offziziell nicht geschlossen werden; die Post macht Stichproben und es kann dann sein, dass es auffällt und deine Sendung wieder an dich zurückgeht. Die Warensendung soll immer mit einer Klammer verschlossen sein, damit die Post zu Prüfzwecken problemlos öffnen kann. Und im Adressfeld muss auch Warensendung draufstehen. Ich habe auch schon Warensendungen erhalten, die fest verschlossen waren, die sind dann bei der Post nicht aufgefallen... Wenn du sicher gehen willst, dann verschicke als Brief oder Päckchen, dann kannst du alles fest verschließen, hast aber höhere Portokosten.

das mit den "100 warensendungen" wäre mir neu. generell gilt: warensendungen sind unverschlossen zu verschicken, und da ändert auch keine andere frankierung etwas. oft wird es allerdings bei der post ignoriert (persönliche erfahrung) - nennen wir es einfach mal "kulanz"

seit dem es WARENSENDUNG ist , und nicht nur BÜCHERSENDUNG darf man die auch verschliessen, weil es jetzt egal ist was drin ist , früher konten nur bücher und medien (dvd/cd und so) drin sein deswegen muste es offen gelassen werden, jetzt, nicht mehr
(ich verschike 100te solcher weil ich auf ebay verkaufe)

Der Umschlag besitzt doch eine Lochung für eine Musterbeutelklammer. Damit werden solche Umschläge verschlossen. Ansonsten einen wiederverschließbaren Adhäsionsklebstoff benutzen. Warensendungen müssen grundsätzlich offen versendet werden (Klammerung, wiederverschließbare Klebung).