Kann ich die Karte für die Bibliothek meines Bruders verwenden, zum ausleihen?

3 Antworten

Ich denke das sollte gehen, habe das selber schon oft gemacht, ich weiß jetzt nicht ob das rechtlich erlaubt ist oder so, aber er ist dann halt zumindest öffentlich dafür verantwortlich, d.h. bei Verlust o.ä. muss er dürfen Schäden aufkommen.

Das kann man natürlich privat klären

Gemäß der Nutzungsbedingungen der Bibliotheken ist das eigentlich nicht erlaubt, aber es wird vermutlich nicht auffallen.
Wenn, dann ist es dein Bruder, der Ärger bekommen würde, nicht du ;-)

Ist deinem Bruder bewusst, dass ER die Verantwortung trägt für ALLES, was auf seinem Namen ausgeliehen wird?

Klar, wenn dein Bruder nichts dagegen hat :)