Kann ich bei der GSG 9 arbeiten?

6 Antworten

Kann ich bei der GSG 9 arbeiten?

Dort arbeiten? Als was? Als Reinigungsfachkraft? Und dein Bruder? Der arbeitet auch bei einer Spezialeinheit? Als was?

Sollte dein Bruder aber Polizist sein, und seinen Dienst bei einer Spezialeinheit versehen, dann wäre das für mich der erste Ansprechpartner.

Meine persönliche Bewertung: Wenn der Polizeipsychologe dahinter kommt, dass du wegen eines Zwangs in Therapie bist oder in jüngerer Vergangenheit warst, wird das wohl nichts werden mit der Polizei. Aber dort arbeiten kannst du dann immer noch.

xKuion 
Fragesteller
 05.04.2018, 13:13

Entweder als Unterstützungseinheit oder als Taucher.Kann ihn derzeit nicht fragen.

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Ganz egal wie deine schulische Leistung bzw. dein soziales Leben aussehen mag. Und auch ganz egal ob du den angegeben Voraussetzungen enstpricht.

Willst du dahin, dann schreib eine Bewerbung.

Wirst du aussortiert, dann hast du es versucht. Wirst du nicht aussortiert, dann hast du es geschafft. So einfach ist das.

Die einzigen die dir wirklich sagen können ob du eine Chance hast oder nicht, sind die Personen die dort für deine Bewerbung zuständig sind und diese bearbeiten.

Alle anderen Aussagen oder Meinungen sind nur Vermutungen...und Vermutungen sind nichts Ganzes.

Willst du es, dann kümmer dich darum. Du bist erst 16 Jahre alt. Nehmen sie dich nicht, dann schreibst du eben darauf das Jahr wieder eine Bewerbung hin.

Nur Mut und viel Glück.

LG

Als Ausschlussgründe für eine Polizeidiensttauglichkeit kommen prinzipiell alle vorliegenden oder ihrer Natur nach nicht heilbaren, eventuell auch nur schubweise auftretenden Gesundheitsstörungen in Betracht, die der Ausübung des Amtes, des unmittelbaren Zwangs auch unter Führung der Dienstwaffe, dem körperlichen Einsatz gegen Personen, ausreichendem Selbstschutz und Außen- und (Wechsel-)Schichtdienst entgegenstehen.

Die Ausschlussgründe werden vorliegend in folgende Rubriken unterteilt:

  1. unzureichende gesundheitliche körperliche Leistungs-/Belastungsfähigkeit,
  2. erhöhte gesundheitliche Verletzbarkeit,
  3. Risiko für Bewusstseinsstörungen, erhebliche Stimmungs- oder Konzentrationsschwankungen,
  4. unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit.

Quelle: Pol. Hessen

Ich würde diesen Weg verfolgen und solange gehen, wie es geht. Möglicherweise fällst du vorzeitig durch ein Raster. dann kannst du dich aber immer damit trösten, dass du es versucht hast.

Schlimmer wäre es ein Leben lang zu bedauern, es nicht versucht zu haben.