GSG9 vs. KSK Auslandseinsätze ?

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Da die GSG9 zur Bundespolizei gehört und somit dem Innenministerium unterstellt ist, kann sie zum Einsatz kommen, wenn deutsche Liegenschaften (z.B. Botschaften) oder Schiffe unter deutscher Flagge, die nach dem Flaggenprinzip "schwimmende Gebietsteile der Bundesrepublik Deutschland" darstellen, in eine Notlage geraten, in der ein Einsatz von Spezialeinheiten geboten ist und notwendig erscheint. Bei Luftfahrzeugen kommt es hier darauf an, ob sie sich über fremden Staatsgebiet oder dem offenen Meer befinden.

Das KSK kann zum Einsatz kommen, wenn bspw. deutsche Staatsbürger in fremden Staatsgebiet z.B. durch kriegerische Handlungen in Gefahr geraten.