Kann ein Rechtspfleger auch im Jugendamt arbeiten?
Hey, ich frage mich, ob man mit dem Abschluss als Rechtspfleger evtl. später auch im Jugendamt landen kann, immerhin sind dort ja auch viele rechtliche Fachkenntnisse nötig, um Familien in schwierigen Situationen zu beraten. Habe auch gehört, dass Rechtspfleger nicht nur verbeamtet sein müssen sondern auch in der freien Wirtschaft arbeiten können, z.B. In Rechtsbereichen für Unternehmen. Da mich aber die soziale Variante interessiert beziehe ich die Frage auf das Jugendamt. Wäre cool wenn der Beruf eine gewisse Flexibilität hätte.
4 Antworten
Ich will das nicht ausschließen, aber dann nicht als Rechtspfleger, sondern als Angestellter, das hab ich aber noch nie gehört. Schließlich wollen die Leute beim Jugendamt in der Regel Personal mit einem Hintergrund in der sozialen Arbeit. Und wieso sollte man auch das Studium zum Rechtspfleger abschließen, wenn man anschließend zum Jugendamt will? Dann kann man auch was anderes, zielgerichteteres machen.
Wenn du in den sozialen Bereich und dort in die Beratung von Menschen in schwierigen Lebenslagen möchtest, geht der Weg dahin primär über ein Studium der Sozialen Arbeit. Der Beruf des Rechtspflegers geht da dann doch in eine erheblich andere Richtung.
Alternativ wäre eventuell noch eine Erzieherausbildung denkbar, wobei diese Ausbildung dann doch eher in Richtung der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wie Kitas, Jugendclubs oder dem Schulhort geht, weniger in Richtung der Beratung auf "Amtsebene". Die Beratung und der Austausch mit Eltern findet dort zwar auch statt, allerdings primär mit dem Ziel, dass irgendwann das Jugendamt mit seinen Hilfsangeboten für Familien übernimmt, wenn nötig.
Rechtspfleger sind die Zuarbeiter von Richtern, sprich Volljuristen. Darauf ist dieses Berufsbild ganz und gar spezialisiert. In jeder grössere Behörde arbeiten in den Führungspositionen Juristen, wo das erforderlich erscheint. Die Hauptarbeit an der Basis ist aber von den Fachkenntnissen bestimmt, die die jeweilige Behörde ausmachen.
Im Jugendamt sind das Sozialarbeiter. Die Rechtskenntnisse, die sie für ihren Bereich meist benötigen, sind Teil ihres Studiums.
Rechtspfleger sind keine Zuarbeiter! Sie entscheiden in der Insolvenz, Zwangsversteigerung sachlich unabhängig und führen das Verfahren!
Ich denke, dass Rechtspfleger vorwiegend in Betreuungs- und Vormundschaftssachen gebraucht werden. Da kann es dann schon auch enge Kontakte zum Jugendamt geben (bei Kindeswohlgefährdungen usw.)