Kann die Polizei mir Auskunft darüber geben ob ein Personalausweis gestohlen wurde?
Hallo
ich habe vor einem Kauf bei eBay kleinanzeigen zu begehen.
Warenwert 850€.
Nun hat mir der Verkäufer besser gesagt die Verkäuferin „ihren“ Personalausweis als Foto geschickt.
Die Verkäuferin ist seit dem 24.08.19 bei eBay kleinanzeigen angemeldet. Das weckt natürlich nicht allzu viel Seriösität.
Nun habe ich mir gedacht ich rufe einfach mal in der Polizeiwache an wo auch der angebliche Wohnort der Verkäuferin liegt.
Aber wird mir die Polizei überhaupt eine Auskunft darüber geben ?
Will mich nicht zum volldeppen machen. Deshalb frag ich lieber erstmal hier nach ok das überhaupt möglich ist.
Vielen lieben Dank :-)
15 Antworten
Ein Foto eines Personalausweises beweist gar nichts.
Du müsstest schon ein Bild der Person mit dem Ausweis und einem aktuellen Merkmal (z.B. einer Tageszeitung von heute) haben, um halbwegs sicher sein zu können, dass es sich tatsächlich um diese Person handelt (wobei auch dann Manipulationen nicht auszuschließen sind).
Selbst wenn die Polizei dir Auskunft gäbe und der Ausweis nicht als gestohlen gemeldet ist, bringt dich das genau gar nicht weiter. Du weißt dann lediglich, dass die Verkäuferin ein Bild von irgendeinem nicht gestohlenen Personalausweis besitzt.
Nein, werden die natürlich NICHT.
Das fällt unter Datenschutz.
Wozu soll das Bild vom Ausweis gut sein?
Das Bild beweist überhaupt nix.
Selbst wenn der Ausweis NICHT gestohlen sein sollte, gibr es keienrlei Beweis, das der Ausweis sich im Besitz der Person befindet, mit der du schreibst. Vielleicht ist ja das BILD gestohlen.
Bei Ebay-Kleinanzeigen sollte man sich an die Regeln halten: Ware gegen Geld bei persönlichem Treffen.
Alles Andere ist dumm. Schlicht und einfach. Dass ist die Chance, beschissen zu werden, ziemlich hoch.
FALLS du das machst, ist Vertrauen wichtig.
Man wählt eine Zahlungsmethode, bei der man sein Geld zurückbekommen kann. Also PayPal, aber nicht "Freunde und Familie".
Eine Überweisung kann man nicht rückgängig machen.
Der Verkäufer verschickt die Ware, wenn er das Geld hat.
Der Käufer beantragt Käuferschutz, wenn er keine Ware bekommt.
Das ist ist VEREINFACHTE Version.
Wird Sie nicht. Es wäre absolut gruselig, wenn man einfach nur bei der Polizei anrufen müsste, um Daten von mir zu bekommen. Wo leben wir denn?
Was soll ich daran nicht verstanden haben ? Ich habe die Daten. Ich möchte lediglich wissen ob diese gültig sind oder nicht. Mehr will ich nicht.
Und DU hast offenbar die ANTWORT nicht gelesen....
Die Polizei darf dir das nicht bestätigen. auch DAS sind "Daten". Die Polizei weiß doch überhaupt nicht, was du mit den Daten willst, oer wo du die her hast!
Nein, das darf sie nicht.
Du hast die Frage anscheinend nicht richtig gelesen.
ich will lediglich wissen ob die Daten welche ich bereits habe der Wahrheit entsprechen ....