Kann der Standort eines Neubaus auch in einen anderen Bundesland sein?

3 Antworten

Das dürfte normalerweise möglich sein. Es sei denn der Träger der Einrichtung ist das Bundesland selbst, das evtl. aus rechtlichen oder verwaltungstechnischen Gründen an einen Standort auf eigenem Staatsgebiet gebunden ist.

Das nennt man Expandieren...

Wenn ein Unternehmen sich vergrößern will sucht es gezielt nach einem geeigneten Standort. Wenn Platz da ist, es für sinnvoll erachtet wird an Ort und Stelle anzubauen wird man das wahrscheinlich machen. Das kommt nämlich auch an die Gelder an die solch eine Wekrstatt hat. AUch solch eine Einrichtung muss irgendwo klug wirtschaften.

Grundsätzlich geht das, bei Werkstätten für Behinderte ist das aber nicht ganz so einfach, da damit auch die Zuständigkeiten der Behörden wechseln - und dann wird es kompliziert mit den Zuschüssen, den Fahrdiensten, den Quoten, ...