Kann das Jugentamt das Kind in Obhut nehmen..?

5 Antworten

Ja, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist: das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes unmittelbar beeinträchtigt oder bedroht ist und die Erziehungsberechtigten diesen Zustand nicht abstellen können oder wollen.

Noch können sie das nicht. Aber ich würde wetten, das kommt noch.

Wenn das Kindeswohl dabei so sehr gefährdet ist, dass es zum Beispiel zu körperlichen oder seelischen Schmerzen beim Kind kommt wegen den Eltern, dann ja. Sowas sollte nicht zum Dauerzustand werden.

Wenn das Jugendliche Kind dadurch Seine/Ihre eigene Sexualität nicht ausleben kann, und um Hilfe beim Jugendamt bittet, dann kann das durchaus sein.

Nein können sie nicht. Es si denn das Kindeswohl wäre gefährdet. Aber eine anti-lgbtq Erziehung gehört aber nicht dazu.