Kamera kaufen und 14 Tage testen, dann zurückgeben?
Habe eine Kamera im Auge, von der ich aber nur zweigeteilte Meinungen zu lesen bekomme. Einersetts super, andererseits unbrauchbar – dazwischen nichts. Wer s wissen will: EOS 550d.
Nun möchte ich die Kamera gerne kaufen und eine Woche testen in Österrewich. Sollte der Videomodus wirklich ein Witz sein, kann ich damit nichts anfangen. Dafür sieht der gesetzgeber doch das 14-T-Umtauschrecht vor, richtig?
Man bekommt ja durch die ganzen Foren doch nur oft unmaßgebliche nd stark subjektive Meinungen zu einem Sujet heraus, die teilweise jeglicher Objektivität fern ist. Schade, denn gerade für Technik ist das wichtig.
6 Antworten
Richtig gebrauchen verhindert normalerweise, daß Du das Ding zurückgeben kannst. Umtauschen kannst Du nur, wenn Du sie gar nicht gebraucht hast oder einen Defekt festgestellt hast. Manche Versandhäuser oder Läden räumen allerdings so eine Möglichkeit ein. Such Dir einen Laden, wo Du "Geld-zurück-Garantie" bei Nichtgefallen kriegst oder "30-Tage-Garantie" oder sowas. Ich mach das so mit Musikinstrumenten, z. B. bei Thomann oder Kirstein. Die Sachen werden anstandslos zurückgenommen, selbst wenn ich die Frist ausreize. Aber das ist auch für die eine Marketingstrategie. Sowas gibts bestimmt auch bei Elektronik-Geschäften oder Medienläden. Gruß, q.
Also das Umtauschrecht ist freiwillig von den Verkäufern.
Somit entscheidet der Händler, ob er ein Produkt ohne Mängel zurücknimmt.
MfG KfP
...der Gesetzgeber sieht zwar das Umtauschrecht bei Nichtgefallen vor. Bitte aber zu bedenken, bei Gebrauchsspuren wird es mit Sicherheit eine Minderung geben und man hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises sondern nur auf eine Gutschrift. Es liegt in der Kulanz des Händlers.
die österreichischen gesetze kenne ich nicht. aber eu weit hast du bei katalog oder onlinekäufen dieses 14-tägige widerrufsrecht. du kannst dir die kamera aber auch bei einem guten fotohändler vorführen lassen.
oh doch, auch dann gilt es noch. der verkäufer kann lediglich eine entschädigung verlangen, wenn das teil beschädigt wurde und auch das muss er in seiner widerrufsbelehrung oder den agb verankern, sonst geht er auch dann leer aus.
aber halt leider nur begrenzt, denn gerade draußen macht sich eine Kamera bezahlt oder eben lächerlich
Ich habe die 350D, die ist aber ohne Videomodus. Ich denke es gibt gute Videokameras, weshalb kaufst du dir nicht so eine?
ich will endlich nicht immer 2 Geräte mitnehmen müssen...
das rücktrittsrecht greift aber garantiert nicht mehr wenn das ding 14 tage lang benutzt wurde!