Käufer sagt Ware wäre geklaut worden bei der Post?

6 Antworten

In diesem Fall hätte der Kunde das beschädigte Paket gar nicht annehmen dürfen, sondern hätte direkt beim Auslieferer die Sendung als beschädigt reklamieren müssen.

Wer sich bei wildfremden Menschen auf einen Kauf mit Paypal Family & Friends einlässt, der weiß aber doch ganz genau, dass er abgezogen werden wird. Das ist doch allseits bekannt. Aber wer die Ebay-Gebühren sparen will, der muss dann Lehrgeld bezahlen.

So kommt weder Paypal noch die Post für die Ware auf .... denn die Beschädigung der Sendung kann ja im Nachhinein niemand mehr beweisen.

SaWisch 
Fragesteller
 18.06.2021, 21:09

Ich war schon bei der Polizei. Sie sagte es hört sich ganz nach einen Versuch an zum Betrug. Ich sollte erstmal abwarten was weiter passiert.

Das mit PayPal Freude fand ich auch sehr komisch. Aber wenn es so gewünscht wird

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dsupper  18.06.2021, 21:10
@SaWisch

Aber was interessiert dich das noch?? Du hast doch dein Geld und der Käufer kann es über F&F auch nicht zurückfordern - denn F&F sind Geschenke!!

Wenn er die Ware nun nicht bekommen hat .... kann er dich natürlich anzeigen und/oder zivilrechtlich Klage einreichen .... ob er das macht?

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Hallo Du,

rein rechtlich seid Ihr wohl auf der sicheren Seite. Zumindest bei einem Kauf von Privat zu Privat.

Du als private Verkäuferin haftest nicht (!). Für Dich ist die Haftung beendet sobald Du das verschickt hast. Und das hast Du ja.

Zumindest so die Meinung nach BGB (siehe unten).

Grüsse

s'Fjolnir

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

DerCaveman  19.06.2021, 00:28
Du als private Verkäuferin haftest  nicht (!). Für Dich ist die Haftung beendet sobald Du das verschickt hast. Und das hast Du ja.

Der von dir zitierte Paragraf sagt zum hier vorliegenden Fall allerdings in Absatz 2 das Gegenteil. Der FS ist von der vereinbarten Versandart (versichert) ohne dringenden Grund abgewichen.

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Das wird geprüft, dauert ein paar Wochen, wenn es stimmt bekommst du das Geld also den Waren wert wieder, wenn nicht passiert nichts.

GGF eine Anzeige gegen den Käufer wegen versuchten betruges

dsupper  18.06.2021, 21:01

Wenn di Sendung aber doch zugestellt wurde und angenommen wurde - wie soll denn dann nachgewiesen werden, dass der Inhalt fehlt.

Beschädigte Sendungen darf man gar nicht annehmen ....

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Tenerazia  18.06.2021, 21:05
@dsupper

Dazu müsste man erstmal klären was du unter beschädigt verstehst.

Wenn das Paket aufgerissen oder wirklich auffällig beschädigt ankam, dann würde ich es verweigern, aber es gibt auch Pakete wo einige Schrammen und Dellen drin sind, das würde ich Persönlich noch annehmen.

Auch kann die Ware schon in der Verteilung schon entwendet werden können, Privat Paket einfach neues Krebband rum und fertig.

Auch merkt man das am Gewicht, die Post /DHL kann das nachverfolgen da die Pakete die reinkommen auch gewogen werden, daher wenn die angenommen werden in der Poststelle, wenn es in der Verteilung ankommt und wenn ein Paket zur dementsprechenden Auslieferer transportiert wird.

Denke aber hier auch das der Typ einfach nur abzocken will, aber wer weiß das schon genau.

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dsupper  18.06.2021, 21:07
@Tenerazia

Es war nur ein Briefumschlag - hat sich jetzt herausgestellt .... kein Karton, kein Paket ....

Und Prio-Briefe sind nicht versichert .... ein Nachforschungsauftrag nutzt auch nichts, da der Brief ja (leer) angekommen ist ..... teures Lehrgeld

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Ihr hattet also versicherten Versand vereinbart und du hast dennoch unversichert versendet. Dann haftest du fuer den Verlust.

Dann hätte der Kunde das Paket nicht annehmen dürfen.

Das ist jetzt sein Problem.

Kommunikation einstellen.