Jura: darf man Toilettenpapier mitnehmen?

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Man darf soviel Papier wie man benötigt benutzen, die ganze Rolle zu verbrauchen, ist also nicht strafbar, das Papier mitzunehmen stellt allerdings einen Diebstahl dar, da auch das Papier im Eigentum des Gastwirtes ist und das unbefugte Wegnehmen einer fremden Sache ist im juristischen Sinne der Tatbestand des Diebstahls, auch der Wert der gestohlenen Sache ist unerheblich, auch bei einem Warenwert von einem Cent, ist der Tatbestand bereits erfüllt. Nur nebenbei erwähnt, wer Toilettenpapier jemand anderem wegreißt, der begeht einen Raub, welcher ein Verbrechen darstellt, heißt mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe!!, auch hierbei, hat der Wert der Ware absolut überhaupt keine Bedeutung, was die Verwirklichung des Tatbestandes angeht, man kann also durch Toilettenpapier auch zum Schwerverbrecher werden.

Der Wirt stellt das Papier zur Nutzung bereit. Es geht nicht in das Eigentum des Gastes über.

Somit sind sämtliche Merkmale für einen Diebstahl gegeben.

Natürlich kannst du auf der Toilette so viel Papier verbrauchen, wie du benötigst.

Es mit zu nehmen, ist aber Diebstahl. Da gibt es keine Untergrenze.

Ja ist Diebstahl