Jobcenter - Wie lange darf eine 30% Sanktion maximal gehen?
3 Antworten
Nach § 31b SGB 2 geht eine einzelne Sanktion 3 Monate, allerdings können weitere Sanktionen bei weiteren Pflichtverletzungen folgen und die 3 Monate beginnen von neuem. Nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht kann allerdings auch ein Anspruch auf eine kürzere dauer bestehen z.b. weil man seinen pflichten nachträglich nachgekommen ist.
Aktuell: KEINE Sanktionen bis zum Jahresende.
Das hat das Bundeskabinett am 16.03.2022 beschlossen.
Ansonsten gilt der Regelfall von 3 Monaten.
Diese 3 Monate können sich aber weiter verlängern (wieder 3 Monate) bis der ALG II-Bezieher seinen Pflichten nachkommt.
Es dürfen zwar keine 100% Sanktionen verhängt werden, die Leistungen dürfen jedoch weiterhin vollständig eingestellt werden, was einer 100 % Sanktion gleich kommt, wenn man der Aufforderung zur Mitwirkung nicht folgeleistet.
Keine Ahnung wie du schon wieder auf "Meldetermine" kommst.
Eine Aufforderung zur Mitwirkung ist eine allgemeine Aufforderung einer Sache.
Sanktionen erstrecken sich generell über je 3 Monate.
Aufforderungen zur Mitwirkung und Meldetermine sind dabei 2 verschiedene Sachen.