Vermittlungsgespräch Jobcenter nicht wahrnehmen, sofortiger Folgetermin?

5 Antworten

Natürlich macht es einen Unterschied, ob Du entschuldigt bist oder ob nicht.

Wenn Du dem Termin aus sog. wichtigen Grund nicht folgst, darf keine Sanktion erfolgen.

Wie schnell Du einen neuen Termin bekommst, läßt sich nicht voraussagen.

Du kannst ja auch von Dir aus papierschriftlich um einen neuen Termin bitten.

frodobeutlin100  13.04.2022, 07:52

was ist denn "papierschriftlich"?

schriftlich ist immer auf Papier (per Post oder per Fax), das andere ist e-Mail etc. (also elektronisch)

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frodobeutlin100  13.04.2022, 07:56
@Agamemnon712

das heißt schriftlich ... weil das andere ist eben elektronisch

papierschriftlich ist wie weißer Schimmel ...

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Agamemnon712  13.04.2022, 07:58
@frodobeutlin100

Auch elektronische Kommunikation erfolgt schriftlich, da man die Nachrichten schreiben muß.

Du darfst aber gerne anderer Meinung sein :)

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frodobeutlin100  13.04.2022, 08:04
@Agamemnon712

schau doch einfach mal in die Gesetze (auch SGB II und SGB III) .... da gibt es nirgends (!!) das Wort "papierschriflich"

nur schriftlich oder zur Niederschrift ...

und das andere ist elektronisch und eben nur gültig im Rechtsverkehr, wenn es erstens gesetzlich so bestimmt ist und zweitens eine bestimmte Form eingehalten wird

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Bei mir kam bereits nicht mal einen Monat später ein Folgetermin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Wenn Du entschuldigt bist, gibt es keine Sanktion - so einfach ist das

hast Du einfach nur "Null Bock auf Termin" - gibt es eine Sanktion (zu Recht)

so oder so wirst Du zügig einen neuen Termin bekommen, da man offensichtlich etwas mit Dir besprechen möchte

Das Gesetz ist so ausgelegt, dass wenn du unentschuldigt den Termin nicht wahrnimmst, beim Sachbearbeiter ein Verdachtsmechanismus einsetzt.
Es wird eine illegale Beschäftigung oder ein unerlaubter Urlaub angenommen.
Entsprechend wird parallel zu einer Sanktion der Sachverhalt "ermittelt".
Das geschieht zunächst durch eine "Anhörung".

Aber, falls die Frage erlaubt ist:
Warum gehst du nicht einfach hin?

Agamemnon712  13.04.2022, 07:47
Das Gesetz ist so ausgelegt, dass wenn du unentschuldigt den Termin nicht wahrnimmst, beim Sachbearbeiter ein Verdachtsmechanismus einsetzt.
Es wird eine illegale Beschäftigung oder ein unerlaubter Urlaub angenommen.

Wo hast Du das denn her?

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GoodJokeHaHa  13.04.2022, 07:49
@Agamemnon712

hmm ...
Was denkst du, wie Millionen - und offensichtlich auch verfassungswidrige - Sanktionen zustande kamen?

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Agamemnon712  13.04.2022, 07:56
@GoodJokeHaHa

Wenn man einen Termin nicht wahrgenommen hat, erfolgt eine Anhörung, um die Sanktionsfähigkeit zu prüfen. Fertig.

Ich halte Deine Ausführungen für unsinnig.

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GoodJokeHaHa  13.04.2022, 07:58
@Agamemnon712

Welchen Sinn hat denn eine Anhörung?
Soll ein Verdacht ausgeräumt werden?
Denn normal schickt man einen neuen Termin und gut.

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GoodJokeHaHa  13.04.2022, 08:01
@Agamemnon712
Ich halte Deine Ausführungen für unsinnig.

Warum schenkst du ihnen dann Beachtung.

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Romy0  13.04.2022, 09:17
@GoodJokeHaHa

Hierbei geht es nicht um einen Verdacht, sondern es wird geprüft, ob ein wichtiger Grund für sein nicht erscheinen vorliegt. Der Leistungsempfänger ist nunmal verpflichtet, sich persönlich zu melden wenn er dazu aufgefordert wird.

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JuristHelfer  13.04.2022, 11:53
@GoodJokeHaHa
Warum schenkst du ihnen dann Beachtung.

Eben deswegen. Im Übrigen ist das argumentativ sehr schwach von Dir.

Ein Jobcenter oder eine Arbeitsagentur ist nicht der Zoll. Nur weil ein Arbeitsloser einen Termin in diesen Behörden nicht wahrnimmt, macht er sich nicht gleich der ´Schwarzarbeit´ usw. verdächtig.

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GoodJokeHaHa  13.04.2022, 12:00
@JuristHelfer

Dein Argument ist nicht nur schwach, sondern es widerspricht dem Sinn der Sanktionsbegründung. Insoweit ist eure Verharmlosunf Unsinn.
Vielleicht möchtest du lieber erklären, wie es sein konnte, dass 100.000 Jobcenter-Mitarbeiter verfassungswidrige Sanktionen praktizierten?

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JuristHelfer  13.04.2022, 12:10
@GoodJokeHaHa

Nein, weder das von mir, noch das von 712 ist schwach. Vielmehr liegen wir beide richtig.

Das zahlreiche Alg 2 Minderungen durch diverse Jobcentren rechtswidrig waren und sind, ist mir bewusst. Und das generell viele Jobcentren offen rechtswidrig agieren. Dagegen muss man sich juristisch wehren.

Ändert aber nichts daran, dass Du hier Dinge aus dem Zusammenhang nimmst.

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GoodJokeHaHa  13.04.2022, 12:56
@JuristHelfer
Vielmehr liegen wir beide richtig.
Das zahlreiche Alg 2 Minderungen durch diverse Jobcentren rechtswidrig waren und sind, ist mir bewusst.
Und das generell viele Jobcentren offen rechtswidrig agieren.
Dagegen muss man sich juristisch wehren.
Ändert aber nichts daran, dass Du hier Dinge aus dem Zusammenhang nimmst.

Du räumst die Tatsachen ein, um sie dann als aus dem Zusammenhang genommen zu deklarieren. Das zeigt, dass du die Materie von Sachverhalt sehr gut kennst. Demzufolge ist deine Gegenrede verständlich.
Das macht sie aber nicht besser.
Dein unmissverständlicher Hinweis darauf, dass man sich gegen eine verfassungswidrige Praxis wehren muss, läßt schon in dem Wort "muss" eine Zugehörigkeit erkennen.
Dessen ungeachtet muss zunächst eine Behörde Recht und Gesetz achten.
Das hat die Behörde jedoch schon vor der Reform nicht getan. Die Behörde war Bequem und hat die Statistiken geschönt. Erst daraufhin erfolgte die Reform.
Im Zuge der Reform wurden alle Arbeitssuchenden generell unter Verdacht gestellt usw. Dafür hat die SPD viele Jahre gebüßt.
Aber das ist hier gar nicht das Thema.

Der FS fragte u.a., ob es einen Unterschied macht, ob er entschuldigt oder nicht entschuldigt einem Termin fernbleibt.
Meine Antwort war:

"Das Gesetz ist so ausgelegt, dass wenn du unentschuldigt den Termin nicht
wahrnimmst, beim Sachbearbeiter ein Verdachtsmechanismus einsetzt.
Es wird eine illegale Beschäftigung oder ein unerlaubter Urlaub angenommen.
Entsprechend wird parallel zu einer Sanktion der Sachverhalt "ermittelt".
Das geschieht zunächst durch eine "Anhörung
".

Jetzt lassen wir zum Spaß euren "Stein des Anstoßes" weg:

"Das Gesetz ist so ausgelegt, dass wenn du unentschuldigt den Termin nicht wahrnimmst, beim Sachbearbeiter ein Verdachtsmechanismus einsetzt.
Entsprechend wird parallel zu einer Sanktion der Sachverhalt "ermittelt".
Das geschieht zunächst durch eine "Anhörung
".

Das Ergebnis ist dasselbe.
Lediglich das Motiv für den Vedacht ist vernebelt.

Ihr könnt meine Meinung ja gern kritisieren wie ihr wollt. Eure gutes Recht.
Ein sachliches Argument jedoch, dass mich davon überzeugt eine andere Meinung zu bilden, habt ihr beide nicht genannt. Ihr wart lediglich polemisch.

Tatsache ist, dass eine Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses nur festgestellt werden darf, wenn das Versäumnis dem Betroffenen subjektiv vorgeworfen werden kann (BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R).
Dazu ist ein Tatbestand erforderlich.
Es liegt in der Natur der menschlichen Denkweise, das aufgrund anerzogener und geschulter Kategorisierungen bestimmte Tatbestände in die nähere Auswahl kommen und so die Verdachtsmomente begründen.
Dabei ist die Rede von obligatorischen Vorurteilen, die sich bis hin zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit erstrecken. Es geht um Merkmale:
"Schwarzarbeit oder Urlaub, bzw. Entfernung vom Wohnort".

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JuristHelfer  13.04.2022, 13:03
@GoodJokeHaHa

Ich weiß worauf Du abzielst. Das ist auch in Ordnung. Deine ersten Kommentare oder die Fragestellung wurden aber zurecht von 712 und mir moniert. Danach wurdest Du zunehmend besser.

Ich hatte auch mal ein Problem. Es gab eine Minderung vom Jobcenter. Ich klagte dagegen. Das Sozialgericht gab den Hinweis an das Jobcenter, dass bei den Einladungen keine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt gewesen ist. Was so eine Einladung schon unwirksam macht.

Das Jobcenter argumentierte das diese in der Computerdatei gespeichert sei. Ich entgegnete, dass dies nicht ausreichend sei. Das vielmehr die Rechtsfolgenbelehrung schriftlich in Papierform hätte in den Ladungen vorliegen müssen.

Das Sozialgericht wies meine Klage ab und meinte, dass Jobcenter habe hinreichend und glaubhaft dargelegt, dass den Ladungen eine Rechtsfolgenbelehrung beigelegt war. Was natürlich nicht stimmte.

Da der Streitwert 750 € nicht erreichte, hatte ich keine weitere Möglichkeit gegen diese abartig ungerechte und dumme Entscheidung vorzugehen.

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GoodJokeHaHa  13.04.2022, 13:16
@JuristHelfer
Deine ersten Kommentare oder die Fragestellung wurden aber zurecht von 712 und mir moniert. Danach wurdest Du zunehmend besser.

Ich habe sie lediglich ergänzt. Die Aussage ist dieselbe geblieben.

Ich hatte auch mal ein Problem. Es gab eine Minderung vom Jobcenter. Ich klagte dagegen. Das Sozialgericht gab den Hinweis an das Jobcenter, dass bei den Einladungen keine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt gewesen ist. Was so eine Einladung schon unwirksam macht.
Das Jobcenter argumentierte das diese in der Computerdatei gespeichert sei. Ich entgegnete, dass dies nicht ausreichend sei. Das vielmehr die Rechtsfolgenbelehrung schriftlich in Papierform hätte in den Ladungen vorliegen müssen.
Das Sozialgericht wies meine Klage ab und meinte, dass Jobcenter habe hinreichend und glaubhaft dargelegt, dass den Ladungen eine Rechtsfolgenbelehrung beigelegt war. Was natürlich nicht stimmte.
Da der Streitwert 750 € nicht erreichte, hatte ich keine weitere Möglichkeit gegen diese abartig ungerechte und dumme Entscheidung vorzugehen.

Von 1.809 Sozialrichtern gab es einen (1) der erkannt hat, dass bestimmte Sanktionen verfassungswidrig waren. In anderen Worten: 0,05% der Sozialrichter erkannten, was verfassungswidrig ist: Nämlich, dass sogar allein erziehende Mütter bis zu 100% sanktioniert wurden.
Ich möchte das nicht weiter Diskutieren, weil ich mich dafür schäme.

Ich freue mich aber, dass ihr/du den Sachverhalt hinter meinem Kommentar erkannt habt/hast. Allerdings ging es bloß darum dem FS Auskunft zu geben.
Dürfte geklappt haben.
Schönen Tag noch.

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JuristHelfer  13.04.2022, 13:46
@GoodJokeHaHa

Viele anderen Sozialrichter haben das auch erkannt. Wollten sich aber nicht gegen den Staat auflehnen, weil sie genau wissen wie dieser tickt.

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GoodJokeHaHa  13.04.2022, 13:51
@JuristHelfer

Wer für die Verfassung des Staates eintritt, lehnt sich nicht gegen den Staat auf.
Vielmehr sind Personen die nicht für die Verfassung des Staates eintreten, Verfassungsgegner.

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JuristHelfer  13.04.2022, 13:53
@GoodJokeHaHa

Das stimmt. Und sobald man etwas gegen die aktuelle oder gegen die alte Regierung sagt oder schreibt, ist man ein ´Querdenker´ oder ´Verschwörungstheoretiker´ . Aber ich breche nun an der Stelle ab.

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Macht es einen Unterschied

Natürlich macht es einen Unterschied ob du Entschuldigt bist oder nicht, das ist in der Schule bzw auf der Arbeit ja nicht anders und in der Zeit wo du Arbeitslos bist, ist das Jobcenter sozusagen dein Arbeitgeber und dem solltest du dann auch bescheid geben.

Vermittlungsgespräch nicht wahrnehme

Und was sollte dazwischen kommen? außer du wirst mal krank was natürlich passieren kann, ansonsten solltest du die Termine schon wahrnehmen und es wäre ja nicht so als müsstest du dich täglich beim JC melden ^^