Muss ich den Termin beim Jobcenter wahrnehmen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
kann keine 3 Stunden arbeiten am Tag

Wenn diese sog. volle Erwerbsminderung länger als 6 Monate andauert, hast Du dadurch keinen Anspruch mehr auf ALG 2.

Vielleicht will man mit Dir besprechen, wie es nun weitergehen soll bzw. welche Behörde für Dich zuständig wird. Das wäre meine Vermutung und insofern (bezogen auf das Gutachten) eine logische Schlußfolgerung.

Meiner Meinung nach mußt Du zum Termin erscheinen.

Googel mal nach einer Mitgliedschaft in der Sozialverbänden VdK oder SoVD. Dort kennt man sich aus mit Menschen, welche gesundheitliche Beeinträchtigungen haben. Vielleicht erfährst Du dort juristische Unterstützung.

Minzeis2 schrieb:

Außerdem meinte sie letztes Jahr noch das wenn ich nochmal krankgeschrieben werde von der Amtsärztin wir uns nicht mehr wiedersehen und ich vom Gesundheitsamt Geld bekomme...

Deine Vermittlerin beim Jobcenter ging offenbar davon aus, dass du irgendwann für erwerbsunfähig erklärt wirst. Dann kriegst du kein Geld mehr vom Jobcenter, sondern höchstens noch vom Sozialamt - nicht vom "Gesundheitsamt", von denen kriegt man kein Geld, höchstens eine Untersuchung und gratis Pillen und Kondome ;-).

Denn in SGB II § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit heißt es:

(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist.

Wenn nicht, dann musst du beim Rathaus deiner Gemeinde einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII stellen - also auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Wenn du das nicht möchtest, musst du zu deiner Sachbearbeiterin für Leistung hingehen oder schriftlich erklären, dass du die Hoffnung hast, irgendwann mal wieder voll erweribsfähig zu sein oder zumindest für drei Stunden am Tag.

Dazu solltest du erklären, wie deine Fortschritte sind, und was du planst, damit du weitere Fortschritte machst.

Manche Leute sagen ja, es hat eh keinen Zweck mehr, ich bin ein Wrack, und ich habe auch keine Lust auf ReHa und so.

Das muss eben geklärt werden: Wie siehst du dich in ein, zwei oder drei Jahren? Als Wrack? Oder als Mensch, der es langsam und mit Hilfe wieder auf eigene Beine schafft?

Und hör auf mit dem Mist, den hier viele verzapfen: Ich bin AU, ich kann die vier Busstationen zum Jobcenter nicht schaffen! Wer soviel Mist verzapft, bei dem ist es kein Wunder, dass der Vermittler etwas lauter wird als bei vernünftigen Kunden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Außerdem meinte sie letztes Jahr noch das wenn ich nochmal krankgeschrieben werde von der Amtsärztin wir uns nicht mehr wiedersehen und ich vom Gesundheitsamt Geld bekomme...

Solange die DRV (!) dich nicht für voll erwerbsgemindert hält ist immer (!) das Jobcenter zuständig. Irgendwelche Gutachten von "Amtsärzten" im Jobcenter oder Agentur für Arbeit sind irrelevant weil ohne Gutachten der DRV lehnt das Sozialamt meistens ab.

Ansonsten wenn du AU geschrieben bist musst du den Termin nicht wahrnehmen (§ 59 SGB II ivm. § 309 abs. 3 SGB III)

Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.
Minzeis2 
Fragesteller
 20.05.2021, 18:56

OK danke, das ist sehr hilfreich!

Ich habe eben mit meiner Betreuerin gesprochen und die meinte bei dem Termin ginge es auch darum das ich dann Sozialhilfe bekommen könnte...usw.

Bei mir steht, bei einer Weigerung einer Meldeaufforderung nachzukommen :

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Wichtige Gründe

Wichtige Gründe sind nachzuweisen und können u. a. sein?:

Vorstellungsgespräch

Probearbeiten

Arbeitsunfähigkeit, nur unter Vorlage einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung

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TeamStoffcouch  20.05.2021, 19:09
@Minzeis2

Bei einem "normalen" Termin (Also wo es um Arbeit, Vermittlung, Maßnahmen etc. geht) reicht eine AU. Hier eine erklärung warum sie eig. keine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" oder ähnliches verlangen dürfen: https://www.elo-forum.org/threads/wegeunfaehigkeitsbescheinigung-bettlaegerigkeitsbescheinigung-hier-alles-wichtige.164373/

Natürlich muss man sich auch die Frage stellen ob es sinn macht jetzt im schlimmsten Fall einen jahrelangen Rechtsstreit zu riskieren anstatt einfach einen Termin wahrzunehmen der 1-2 Stunden dauert.

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GerdausBerlin  21.05.2021, 03:02

TeamStoffcouch schreibt:

Solange die DRV (!) dich nicht für voll erwerbsgemindert hält ist immer (!) das Jobcenter zuständig. Irgendwelche Gutachten von "Amtsärzten" im Jobcenter oder Agentur für Arbeit sind irrelevant.

Das SGB II ist da anderer Ansicht. Denn in SGB II § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit heißt es:

(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist.
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TeamStoffcouch  21.05.2021, 06:06
@GerdausBerlin

Das Sozialamt möchte aber i.d.r. ein Gutachten der DRV und ohne diesen sagt es nein und dann ist das Jobcenter zuständig. Hier auch noch mal festgehalten:

https://mobil.kostenlose-urteile.de/LSG-Nordrhein-Westfalen_L-9-SO-42715-B-ER_Bei-Zweifel-an-Erwerbsfaehigkeit-ist-ein-Gutachten-des-Rentenversicherungstraegers-einzuholen.news22798.htm

Irgendwelche Gutachten vom Jobcenter brauchen das Sozialamt nicht zu bocken wenn sie sagen nein ist nein auch wenn der 5 mal zum Gutachter geht ...

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GerdausBerlin  21.05.2021, 20:45
@TeamStoffcouch

Deine Quelle ist hier nicht einschlägig. Deine Quelle spricht von "fraglicher Erwerbsfähigkeit". Es liegt also lediglich ein "arbeitsmedizinisches Gutachten der Agentur für Arbeit" vor, also noch keine Entscheidung!

Das Jobcenter muss also auf eine Entscheidung der Agentur warten, das mediziniesche Gutachten genügt noch nicht. Zitat aus deiner Quelle:

Zwar sei es zutreffend, dass Leistungen nach dem SGB II Erwerbsfähigkeit voraussetzen. Bis zur Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit habe das Jobcenter jedoch vorläufig Leistungen zu zahlen.

Wir haben hier also noch keine Entscheidung, noch keine "Feststellung" im Sinne von SGB II § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit vorliegen, sondern lediglich ein Gutachten! Ein Gutachten ist kein Verwaltungsakt, keine Entscheidung, keine Feststellung, sondern eine Einschätzung eines Sachverständigen - die dann vom Sachbearbeiter frei gewürdigt werden kann vor seiner Entscheidung.

Also hat deine Quelle mit meinem Kommentar oben überhaupt nichts zu tun.

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Du kannst Dich beim Job-Center komplett abmelden, weil die ja für Dich nicht (mehr) zuständig sind.

Gute Besserung und beachte, die Versicherungsbeiträge für die KK müssen weiterhin bezahlt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du solltest den Termin wahrnehmen, da es sonst passieren könnte, dass sie dein Geld kürzen. Das steht aber auch alles im Schreiben, was für "Strafen" es gibt.

Sie kann dich ja nicht vermitteln, weil du momentan krank geschrieben bist. Dennoch gibt es leider regelmäßige Termine, egal ob länger arbeitslos oder nicht. Langzeitarbeitslose die über 10 Jahre zuhause sind haben auch weiterhin regelmäßige Termine.

Sie kann dich nicht vermitteln, wird 3 Sätze mit dir wechseln und dann darfst du wieder gehen. Ich würde keine Gefahr eingehen...

user94050505  20.05.2021, 14:50

Termine während einer Krankheit sind aber nicht üblich

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schleudermaxe  20.05.2021, 14:50

Da wird nichts gekürzt, wovon, wenn von denen nichts mehr kommt, weil sie nicht mehr zuständig sind?

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