Jagd ohne Lizenz?

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Jagd ohne Lizenz?

Grundsätzlich darfst Du überhaupt nur jagen, wenn Du einen Jagdschein hast.

Und dann darfst Du (mit Jagdschein) auch nur in dem entsprechenden Revier jagen, in dem Du jagdausübungsberechtigt bist.

Alles andere ist Wilderei, eine Straftat, die mit Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Gefängnis (in schweren Fällen bis zu 5 Jahre) bestraft wird. (§292 Strafgesetzbuch).

Dazu kommt, dass die von Dir aufgezählten Tiere unterschiedlich zu betrachten sind:

 

Ist es erlaubt Wildschweine, Rehe, Igel und eventuell Hunde, die frei herumlaufen, ohne jegliche Erlaubnis zu erlegen (...) ?

Wildschweine und Rehe unterliegen dem Jagdrecht, sie sind jagbares Wild (das darfst Du in Deinem Revier als Jagdausübungsberechtigter jagen, wobei da natürlich etliche Regeln zu beachten sind, die Du alle in der Jägerausbildung lernst).

Igel zählen nicht zum jagdbaren Wild, die sind somit durch das Tierschutzgesetz geschützt, die darfst Du gar nicht bejagen oder töten.

Und Hunde dürfen nur vom Jäger getötet werden, wenn sie wildern. Da sind genaue Voraussetzungen zu beachten, denn "einfach so" darf auch kein Jäger einen Hund erschiessen. Da muss der Hund z.B. außerhalb der Kontrolle seines Besitzers sein und er muss auch in dem Moment das Wild jagen (es gefährden), damit der Jäger es zum Schutz des Wildes überhaupt dürfte.

 

(...) und danach zu verzehren?

Was den Verzehr angeht: Auch da gibt es wieder viele Regeln und Dinge die zu beachten sind und die Du bei der Jägerausbildung lernst.

Wie willst Du als Laie denn erkennen, ob das Wildfleisch überhaupt "genusstauglich" ist oder ob das Tier ggf. eine Krankheit oder Parasiten hat, die auch dem Mensch gefährlich werden können?

Wildschein unterliegt z.B. der Pflicht zur Trichinenkontrolle, Du musst also eine Probe des Wildschweines einreichen damit es auf Trichinenbefall überprüft wird. Diese Probe muss ein Sachkundiger entnehmen, ohne Schein darfst Du das nicht einmal selber. Und erst wenn das Schwein als "trichinenfrei" freigegeben wurde darfst Du es überhaupt weiterverarbeiten. Das gilt auch für den Eigenbedarf!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Nein das würde als Wilderei gelten. Wilderei wird mit Geld und Freiheitsstrafen geahndet in schweren Fällen bis zu 5 Jahre. Man sollte wenn man jagt auch wirklich Ahnung haben und es ist gut daß nicht jeder einfach so irgendwelche Tiere abschießen darf. Ein erfahrener Berufsjäger schießt auch nicht einfach auf irgendwelche Tiere. Ein Jäger sucht sich die Tiere auf die er schießt schon mit Bedacht aus.

Nein, das wäre Wilderei. Das kann auch ziemlich teuer werden.

Und wenn du dann auch noch auf Hunde schießt, geht das dann auch noch unter Sachbeschädigung (Da Haustiere unter dem Gesetz als Gegenstände betrachtet werden)

Wenn dich keiner erwischt, ja. Wenn dein Nachbar das bemerkt wird die Polizei auf jeden Fall kommen. Auch wenn du eine Maus tötest :)

ashuraaa 
Fragesteller
 21.04.2020, 21:07

Danke für die aufschlussreiche Antwort!

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Wurmlochstation  21.04.2020, 21:10
@ashuraaa

Würde bei Igel aber aufpassen. Igel sind EXTREM IMUN gegen Krankheiten und Viren. Sie können auch Viel mehr Gift essen als Menschen. CORONA 2.0 ist schon auf dem Weg ;)))

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Hunde sind glaube ich erlaubt, wenn es dein eigenes Tier ist und es tierschutzkonform getötet wird. Das Fleisch darf jedoch nur zum eigenen Verzehr und Gebrauch verwendet werden.