Ja was denn nu?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

...ich denke, das gibt ein ähnliches Chaos wie bei den Corona-Maßnahmen...keiner weiß, was wo Gültigkeit hat. Fakt ist: Dem Bürger tut der Staat damit keinen Gefallen...und auch dem Klima nicht. Denn schon jetzt werden Uraltanlagen auf "Teufel-komm-raus" zu hanebüchenen Preisen instand gehalten, statt auf effizientere Technik umzurüsten, weil teure regenerative Energie eingebracht werden muss. Das ist für viele (finanziell) nicht zu stemmen und nicht überall auch sinnvoll. Man hätte nachdenken können über Übergangslösungen und Fristen. Z.B. aktuell den neuen Brennwertkessel installieren und im Laufe der nächsten 5 Jahre z.B. XX kW Photovoltaik nachrüsten, das Elektroauto (vielleicht, wenn einziges gemeldetes Fahrzeug des Anlagenbetreibers) anzuerkennen oder, oder, oder....So musst Du erstmal an die 50.000 € aus dem Hut zaubern....und kannst Du das nicht, musst Du wohl verkaufen oder aber wie oben geschrieben, mittels (teurer) Ersatzteile das alte Schätzchen am Leben erhalten. Gutgemeint ist halt nicht gleichbedeutend mit gutgemacht....

Heizungsanlagen dürfen nur noch 30 Jahre lang im Betrieb bleiben, dann müssen sie ausgetauscht werden.

Ausnahme: Brennwert- oder Niedertemperaturheizkessel. Egal ob Öl oder Gas.

Das bedeutet, wer einen älteren Heizkessel dieser Art hat, kann ihn weiter betreiben, bis er auseinander fällt. Für Heizkessel aus den 90er Jahren bedeutet es sinngemäß, dass man entweder schnell handelt, um noch eine neue Heizung ohne diese 65 % Regel einbauen zu können, wenn sie nicht zu den Ausnahmen zählen oder aber laufen zu lassen, bis sie nicht mehr abgenommen wird, um dann eine Heizungsanlage der gesetzlich geforderten Art/Zusammenstellung einzubauen.

Für ganz alte Häuser kann ein Kaminkehrer auch noch beide Augen zudrücken, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es sich definitiv nicht mehr lohnt, in den alten Kasten noch eine neue Heizung einzubauen, da das Haus aus anderen Gründen wohl nicht mehr lange bewohnt wird.

Das kann z. B. auf kleine Wohnhäuser aus den Nachkriegsjahren zutreffen, die jetzt noch von sehr alten Eigentümern bewohnt werden und die nach dem Tod sowieso den Eigentümer durch Erbschaft wechseln. Die neuen Eigentümer haben dann keine Chance mehr. Entweder das Haus komplett sanieren und damit auch das Heizsystem an neue Gegebenheiten anpassen oder aber verkaufen oder abreissen, damit das Grundstück neu bebaut werden kann.

Amtsschreck  02.02.2023, 14:50

Das erinnert mich an einen ehemaligen Vermieter. Der hatte eine Anlage aus den 50ern und musste jedem neuen Schornsteinfeger erklären, wie sie funktioniert. Aber die Werte waren wohl immer tadellos. Aber inzwischen ist er verstorben und ich könnte mir vorstellen, dass mittlerweile eine neue Heizung installiert wurde. Die Schornsteinfeger können aufatmen :-)

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BerndBauer3  03.02.2023, 13:14
@Amtsschreck

Eine Anlage aus den 50ern? Wir hatten früher eine Ölheizung, 60er Jahre. Verbrauchten 5.000 ltr Heizöl im Jahr. Im Heizungskeller war es genau so warm wie im Wohnzimmer. Der Schornsteinfeger sagte, das alles in Ordnung ist. Etwa 20 Jahre später bekamen wir einen Gasanschluß und eine Gasheizung. Dann hatten wir einen Verbrauch von 4.000m³ Gas. Die Heizung funktionierte gut, und der Schornsteinfeger war zufrieden. 7 - 8% Abgasverlust, das weiß ich heute noch, weil mich das immer interessiert hat. Und er sagte, das sich eine neue Heizung nicht lohnt.

Nach weiteren 20 Jahren habe ich dann eine neue Brennwert-Gasheizung bekommen. War ein günstiges Angebot, 3800€ inklusive Einbau und neuem Kunststoffrohr im (alten) Schornstein. Seit dem habe ich 20 - 25% weniger Verbrauch, etwa 3.000m³ . Obwohl das theoretisch gar nicht möglich ist. Weil heute nicht mehr alle Zimmer beheizt werden, bin ich jetzt bei 2.000 - 2.500 m³.

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Das ist in Planung.

Die Frist bezieht sich meines Wissens nach nur auf Öl.

Zukünftig muß man ein regenerativen Anteil von 65% haben. Also Gas und Wärmepumpe. Im Papier steht, das eine Wärmepumpe mit einer Heizleistung von 30% zur gesamten heizlast ausreicht.

Hast du also eine heizkast von 10 kW, so muss die Wärmepumpe 3 kW liefern können.

SirAndiusNr2  01.02.2023, 11:24

Habe dir lang und breit in der vorherigen Frage alles ausführlich erklärt.

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Mich treibt es auch gerade um: das Energieeffizienzgesetz! Da es nach EU Recht nationales Recht bricht, dürften solche Koalitionsvereinbarungen wie die erwähnten damit ohnehin hinfällig werden.

'Achtung Hauseigentümer: neues Energieeffizienzgesetz : ab 2030 auf der Straße wohnen!'

https://twitter.com/HeikeAngel8/status/1614715037507010567?s=20

So, wie es ausschaut, würde dann unser schönes, 136 Jahre altes, technisch fittes, solides Backsteinhaus ('all systems working') ab 2030 für 'unbewohnbar' erklärt werden - Zwangsenteignung! Peng!

Und dann?

Man kann sich echt nur noch an den Kopf fassen!

Mal sehen, wozu sich die nicht durch Wahlen legitimierte EU-Regierung noch so aufschwingt... ◇♧◇

schellejaja  01.02.2023, 14:54

Bitte etwas sachlicher werden. Es wird keine Enteignungen wegen Nichtaustausch der Heizung geben. Für eine "Enteignung" gibt es weder Verordnungen noch sind solche in der Diskussion.

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Spielwiesen  01.02.2023, 16:33
@schellejaja

Nein, keine Enteignung! Nur verfallen würde es. Und drin wohnen geht dann auch nicht mehr (zumindest wir alle nicht). Und der Wert wäre auch futsch.

Wenn ich mir das so ansehe: könnte direkt aus dem Wirtschaftsministerium stammen! 😆 🤣 😆

Bitte etwas sachlicher werden

Das EU Klimagesetz ist sicher sachlicher als eine kurze GF-Antwort.

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FabianPavian  01.02.2023, 21:11
@schellejaja
Es wird keine Enteignungen wegen Nichtaustausch der Heizung geben.

Doch, genau das ist vorgesehen. Man nennt es kalte Enteignung.

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Carborundum58  09.02.2023, 17:40
@schellejaja

Dieselbe Klientel, die zunächst abwiegelnd behauptet, wir wären vor solchen staatlichen Übergriffen sicher, würden, sobald ein solcher Übergriff offiziell angekündigt wird, diesen durchaus gutheißen.

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Huflattich 
Fragesteller
 01.02.2023, 16:56

Das würde in manchen Gegenden ja einen Immoblienkahlschlag nach sich ziehen. Am ende wird ja auch ein wirtschaftlicher Aspekt der wohl auch Beachtung ´werden wird stehen.

Da viele Menschen und Länder Europas betroffen sind, werden sie sich das vielleicht doch noch mal überlegen.

Besonders z.B. Frankreich dürfte vor dem aufgebrachten Volk doch Respekt gelernt haben, nun und in Deutschland rumort es auch schon länger.

Erfahrungsgemäß wird ja auch nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.....

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Spielwiesen  01.02.2023, 17:40
@Huflattich

Ja, die Franzosen! Deren Attitüde bei Streiks habe ich in meinen Jahren dort erlebt! Hier würden die blass...! :-)

Aber immer bleibt Hoffnung auf Erleuchtung von oben. Das gilt für jeden, der gern etwas zu sagen haben möchte! ('HERR, schmeiß Hirn 'ra!' =schwäbisch)

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Es dürfen ab 24 keine neuen reinen Gasheizanlagen mehr eingebaut werden. Vorhandene dürfen bleiben und auch ersetzt werden. Was über 30 Jahre alt ist, wird vermutlich eh stillgelegt, die wenigsten halten aber so lange, bzw. sind dann so veraltet, dass sie nicht mehr vom Schornsteinfeger abgenommen werden.

Bricoleur  01.02.2023, 11:25

Es sei denn Erdgas- oder LPG-Brennwertheizungen, die auch nach 30 Jahren Betrieb gut funktionieren und für die es keinen höherwertigen Ersatz gibt.
Aber Hirn und Pokitik treffen seltenst aufeinander.

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