Ist es strafbar vor der Polizei oder Ordnungsamt abzuhauen?

4 Antworten

Kommt darauf an. Das Abhauen alleine (zu Fuß) ist nicht strafbar.

Wenn die Polizei dich jedoch festhält und du dich losreißt, bist du ganz schnell im Bereich des § 113 StGB.

Und mit einem Fahrzeug wirst du bei der Flucht in der Regel ohnehin Rechtsverstöße begehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Das reine weglaufen ist nicht strafbar das ist richtig.

Begehst du auf der Flucht aber Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten kannst du dafür ganz normal belangt werden. Das ist dann keine Ausrede, dass es auf der Flucht passiert ist.

Es ist nicht strafbar, weil man einem Menschen das Recht auf Freiheit als ein Grundbedürfnis zugesteht.

Es ist tatsächlich nicht strafbar. Es ist in Deutschland auch nicht Strafbar aus dem Gefängnis aus zu brechen.