Strafbar vor der Polizei abzuhauen?

8 Antworten

Man ist gesetzlich zur Angabe der Personalien verpflichtet, wenn man im Rahmen der Ermittlungen zu einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat dazu aufgefordert wird.

Ein Bekannter von mir hat sich neulich geweigert, einer Dame vom Ordnungsamt seine Personalien zu geben, als sie ihn wegen (angeblichen) Falschparkens dazu aufgefordert hatte - der hat jetzt einen Strafbefehl über 3.600 Euro (90 Tagessätze á 40,-) bekommen! Ich denke, wer sich der Feststellung der Personalien durch Flucht entzieht, hat mit ähnlichen Konsequenzen zu rechnen ...

Die Entziehung von einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" an sich, ist erstmal "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die Frage ist, ob sie Dich nur allgemein kontrollieren wollten oder ganz gezielt nur Dich.

Da Du wohl auch kaum unter Einhaltung der StVO flüchten kannst, kannst Du Dir ja dein eventuelles Strafregister zusammenrechnen (Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nötigung, Gefährdung des Strassenverkehrs und natürlich Fahren ohne Fahrerlaubnis

verreisterNutzer  31.08.2019, 11:20

Doch man kann auch unter Einhaltung der StVO flüchten

1
soissesnunmal  31.08.2019, 11:55
@verreisterNutzer

Okay. Bleib wo du bist. Bin ja nicht hinter dir her. In Berlin gibt's wenig Flächen, die befahren werden dürfen. Motorrad verfolgen ist eh meistens unbefriedigend.

Drive safe 👍

0
verreisterNutzer  31.08.2019, 11:59
@soissesnunmal

Stand in der Frage denn das es in Berlin war? Das habe ich übersehen. Ich bin ein Kind vom Land. Ich habe selbst Grundstücke im Wald und an einem davon bin ich jetzt gerade. Dazu kenne ich fast überall die Besitzer von solchen Grundstücken. Natürlich darf ich dann auch hinfahren. Ist ja überall Anlieger frei.

0
verreisterNutzer  31.08.2019, 12:26
@soissesnunmal

Pfälzer Wald. Hier kommt man nicht überall mit dem Auto weiter. Daher ist es auch nicht so schwer mit einem Zweirad zu flüchten. Aber ich fahre ja schon lange kein Motorrad mehr. Ich sitze lieber an meinem Grundstück und Grille 😀

0

Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Erwischen kann man ihn im Nachhinein mittels Kennzeichen. Wenn dann heraus kommt, dass er keinen Führerschein hatte etc wird es zur Straftat.

Die reine Flucht ist nicht strafbar. Das gehört zu dem "Gesamtpacket", nach dem man nicht mitarbeiten muss an seiner eigenen Belastung.

damit hat er sich strafbar gemacht. über das kennzeichen kann die polizei die halterdaten ermitteln. dann wird sie bei den eltern vorsprechen und anzeige erstatten. dann komm s zum gerichtsverfahren,