Hallo.mein Freund hat ein Handy gefunden und will es nicht zurückgeben, also bei der Polizei oder in einem Fundbüro abgeben.Ich finde es unmöglich und habe ihm gesagt, dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Er glaubt mir aber nicht. Mit welchen Gesetzen kann ich ihm aber beweisen, dass ich recht habe? Ihm drohen doch bestimmt auch Strafen, wenn er mal mit dem Handy z.B. bei einer Grenzkontrolle erwischt wird? Danke
selbst wenn er wahrscheinlich nie überführt wird, das ist Fundunterschlagung und zeugt von schlechten Manieren. Handys kosten doch heute fast nix mehr, der Verlust von persönlichen SMS, Bildern und vor allem der gespeicherten Nummern wiegt da viel Schwerer. Sorry, aber wenn er allen ernstes davon überzeugt ist, dass er es nicht abgeben muss, dann hat er nicht viel in der Birne. Ich habe im Sommer selbst eins verloren.

Das ist Fundunterschlagung.Und wenn dein Freund ein Handy verloren hätte,würde er sich bestimmt auch über einen ehrlichen Finder freuen.

Hab mmein handy im Oktober 08 im Bus verloren. War wirklich superhappy als es von einem Fahrgast abgegeben wurde.

Egal, was das Gesetz sagt - ich find halt, was mir nicht gehört, kann ich auch nicht behalten. Du hast schon recht, wenn du ihm das ausreden willst.

Frage ihn doch mal, ob er sich freuen würde, wenn ihm sein verlorenes Handy wiedergebracht wird? Ich habe vor ca. einem Jahr ein Handy in der Bahn gefunden und die "Traumfrau" angerufen. Sie hat sich wahnsinnig gefreut. Ihr Freund, der es verloren hat, wußte es zu dem Zeitpunkt noch nicht. Am Tag darauf haben wir uns getroffen.

Abgeben. wie würdest du es finden wen dein handy weg wär. udn du es ÜBERALL Suchen würdest und dan gehst du zur Polizei und da au nix.
aber wen du überall sucht dan zur polizei und WUHA da ises da freut man sich doch riesig. also gebs Lieber ab.
ich wär so ehrlich, würde es abgeben und drauf hoffen einen finderlohn zu bekommen :-D

Ist das nicht klassischer Diebstahl?
krise3 am 22. März 2009 18:18 nein Unterschlagung
PepsiMaster am 22. März 2009 19:09 beim Diebstahl muss eine Wegnahme stattfinden (sog. Bruch fremden Gewahrsams).
Wenn man etwas auf der Straße findet, liegt i.d.R. keine Wegnahme vor, somit kein Diebstahl.
Es könnte sich jedoch um eine Unterschlagung gem. §246 StGB handeln.
Danke für eure Antworten! Dass man das Handy orten kann, damit hat er auch schon gerechnet und sich deswegen eine andere Sim gekauft. Außerdem hat er mir auf meine Bemerkung geantwortet, wer denn das schon orten soll. Die Polizei mache es ja nur bei Verübung von Straftaten. Ich finde sein verhaltenmoralisch wirklich abartig und denke ihm ist nur mit entsprechenden Gesetzen zu drohen. Natürlich habe ich schon gedacht, es der Polizei zu sagen, aber ihn so zu verraten finde ich doch auch nicht ok. Ideal ist es, wenn er selbst einsieht, dass es so nicht nett ist.
Nun ja, er wird schon merken, wer das Handy orten soll.... Wenn ein Handy verloren geht oder geklaut wird, dann wird im Normalfall die IMEI-Nummer zur Fahndung ausgeschrieben. Sobald sich das Handy (unabhängig von der SIM-Karte) wieder einloggt, wird dadurch ein "Alarm" bei den Providern ausgelöst, welche die Daten des Handys und der SIM-Karte dann an die Polizei weiterleiten. Dusslich, wer ein gefundenes Handy behält. Sollte der ehemalige Besitzer allerdings keine Verlustanzeige erstattet haben, hat dein Kumpel Glück (wenn mans so nennen will). Übrigens: Fundunterschlagung IST eine Straftat.

Abgeben, ansonsten machst du dich der Fundunterschlagung gemäß § 246 StGB strafbar.

Handys können geortet werden. Dann noch die ganzen privaten Sachen die man so darauf hat. Und überhaupt nicht darüber nachdenken einfach abgeben. Kann man auch anonym machen.