Hundekot nicht weggeräumt, inflagranti erwischt. Was tun?
Was ist mein Recht, wenn jemand mit seinem Hund spazieren geht und dieser meint, direkt vor unserem Haus einen Köttel abseilen zu müssen und dessen Herrchen bzw. Frauchen dann verweigert, den zu entfernen. Polizei rufen? Kann man das Ordnungsamt telefonisch verständigen? Und was tun, wenn sich der Besitzer einfach, trotz höflicher Hinweise, einfach entfernt?
18 Antworten
Verfolge ihn bis nach nach Hause, um rauszufinden wo er wohnt.
Und dann geh nachts hin und scheiß ihm auch vor seine Tür!!!!!!
Wenn Du den Halter kennst und es sich bei dem eingekoteten Grund um Dein Grundstück handelt, hast Du gegen den Halter ggf. einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB.
Bei öffentlichen Flächen ist das Ordnungsamt zuständig.
Die Polizei wäre übertrieben, da ist das Ordnungsamt zuständig. Die werden aber nicht direkt herbeigeeilt kommen, wenn ein Fifi vor deiner Tür einen abseilt. Zudem müsstest du ja den Namen des Hundebesitzers kennen, um ihn dort nennen zu können - und auch da ist es bei einem einzelnen "Vergehen" eher unwahrscheinlich, dass die Angelegenheit wirklich verfolgt wird.
Mein Opa hat die Angewohnheit, zu schauen wo die Leute wohnen und den Kot vor ihrer Haustür abzulegen.
Du kannst durchaus dem Ordnungsamt Bescheid geben, dafür brauchst du aber zumindest den Namen des Hundehalters. Sonst kann das Ordnungsamt nichts machen.
Dann bekommt der Herr einen netten Brief, dass er doch demnächst bitte aufpassen soll, wo sein Hund sein Geschäft macht. Ich packe zum Brief dann immer einige Hundekotbeutel dazu und weise darauf hin, dass er diese im Rathaus kostenlos holen kann.
Scheinbar hat es bisher funktioniert, habe sonst keine weiteren Beschwerden gehört.
Oder besser in den Briefkasten.