Ist eine Teilungserklärung ungültig, wenn Sie nicht ins Grundbuch eingetragen wurde?

4 Antworten

Die Beurkundung ist wirksam, aber es ist kein Sondereigentum und damit auch keine separaten Wohnungen und keine WEG entstanden. Diese Problematik gibt es aber in der Praxis eigentlich nicht, denn der Kaufpreis für Wohnungen fließt für gewöhnlich erst, wenn die Wohnung als Sondereigentum grundbuchlich gebildet ist bzw. wenn es bei Bauträgern eine Bürgschaft gibt.

Nicht die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen sondern die Rechte und Zuordnung zu den einzelnen ETW.

Wenn das nicht gemacht wurde ist es ein Haufen Arbeit das nach zu holen, denn dann müssen alle ETW Eigentümer beim Notar die Eintragung zustimmen und zudem alle Gläubiger ebenfalls. Das kostet ein Schweine Geld.

Daher was was Du erreichen möchtest in einer Eigentümerversammlung beschließen lassen und den Beschluß zu den Akten legen, damit Du beim Verkauf der ETW auch alles nachweisen kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Steuerfragen90 
Fragesteller
 20.07.2020, 22:41

Wir haben bspw. eine Klausel in der Teilungserklärung, die besagt, dass der Erwerber für die Hausgeldschulden des Veräußere haften muss - die Teilungserklärung bzw. die Rechte sind nicht im Grundbuch angemeldet, heißt das, dass die Klausel dann nichtig ist? 

Vielen Dank!

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Sehr interessant... Diese Frage ist in der Konstellation eigentlich nicht mal denkbar. Eine Teilungserklärung kann nur existieren, wenn sie im Grundbuch steht. Wo soll sie denn sonst stehen, als dass man diese für ungültig erklären könnte? 🤔


Steuerfragen90 
Fragesteller
 20.07.2020, 22:42

Also wir Eigentümer haben die Teilungserklärung aber laut Grundbuchamt ist diese nicht im Grundbuch angemeldet, was da gelaufen ist und wieso ich habe keine Ahnung.

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DaHelmut  20.07.2020, 22:46
@Steuerfragen90

Dann hat der Notar gepennt oder was? Wie soll das gehen? 😅 Aber albatroz1102 hat glaub ich die bessere Antwort. 😅 Und ich hab auch wieder was dazu gelernt. Aber irgendwie passt da dennoch was nicht. Ist aber vermutlich zu kompliziert für ne fundierte Antwort meinerseits.

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Ja, eine Teilungserklärung muss im Grundbuch eingetragen werden, ansonsten ist sie nicht rechtskräftig/verbindlich.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen