Ist dieser Erste Hilfe Kurs gültig für einen Führerschein (Klasse B)?
Ich hatte in der Grundschule (4.Klasse) einen Erste Hilfe Kurs. Von diesem habe ich auch eine Teilnahmebescheinigung. Auf der Teilnahmebescheinigung steht folgendes:
Kurs: Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten Lehrgangsdauer: 12 Unterrichtseinheiten Lehrgangsinhalte: Lebensrettende Maßnahmen, Erste Hilfe (bes. bei Wunden, Gelenk- und Knochenverletzungen, Thermischen Schäden, Vergiftungen und Verätzungen), Notfallvorsorge und Selbstschutz,
Jetzt meine Frage: Muss ich für meinen Führerschein nochmal einen extra Kurs machen oder reicht die Teilnahmebescheinigung aus der Grundschule?
Schonmal danke im Vorraus
7 Antworten
Du hast den MESI-Kurs gemacht, das ist ein normaler Erste-Hilfe-Kurs mit drei Stunden "Bonusmaterial" darüber, wie du dir in Katastrophenfällen o.ä. behelfen kannst.
Das Kriterium "Erste-Hilfe-Ausbildung von mindestens 9 UE" erfüllst du damit also. Und es ist der Führerscheinstelle auch egal, wann du das gemacht hast... wobei ich mir, wenn du den Kurs als Kind gemacht hast, schon fast vorstellen könnte, dass jemand nachfragt ob du damals überhaupt in der Lage warst, alles mitzukriegen.
Nichtsdestotrotz, du verlierst nichts, wenn du einfach so, ohne weitere Hintergedanken, nochmal nen Kurs machst. Denn das Dümmste, was dir im Leben passieren kann, ist dass ein geliebter Mensch in deinem Beisein Hilfe braucht, und du nicht helfen kannst, weil du dich nicht mehr an den letzten Kurs erinnerst. Wenn dann irgendwann mal deine Ehefrau sich beim Essen verschluckt und blau anläuft, ist es blöd wenn dein letzter Kurs 40 Jahre zurückliegt und du keine Ahnung hast, was du machen sollst. Nur eins: Bis der Rettungsdienst da ist, ist sie ohne Hilfe vielleicht mausetot.
Ganz ehrlich, shit egal, ob der gilt oder nicht. Was davon weißt du noch?
Ein EH Kurs dauert nicht lange, ist nicht teuer und tut nicht weh. Du solltest den Kurs also machen, damit du im Falle eines Unfalls auch weißt, was zu tun ist.
Erste Hilfe Kurs laufen nicht ab.
Die Frage ist jedoch, ob auf der Bescheinigung steht, dass dieser Kurs die Voraussetzungen nach FeV (Also der Führerscheinstellen) erfüllt. Steht das nicht darauf wird der Kurs vermutlich nicht anerkannt.
Wenn er anerkannt wird solltest du trotzdem noch mal einen Kurs besuchen. Deiner scheint ja schon sehr lange zurück zu liegen (4. Klasse), von dem Inhalt hast du das meiste schon wieder vergessen.
Ja der Nachweis über die Teilnahme des EHK ist zum Erwerb einer Fahrerlaubnis gültig, der läuft auch nicht ab.
Empfehlung liegt aber nahe den Kurs aufzufrischen.
"Wenn Sie den Erste-Hilfe-Kurs nicht für den Führerschein gemacht haben".
Der Fragesteller fragt wegen Führerschein.
Merkst was?
Das ist doch nicht so gemeint.
Sie hat den Erste-Hilfe Kurs damals in der Grundschule doch nicht gemacht, damit sie ihn später bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt für den Führerschein im Antrag beilegen kann. Der Kurs aus der 4. Klasse war kein Stück dafür gedacht.
Jetzt ließ nochmal:
Wenn Sie den Erste-Hilfe-Kurs nicht für den Führerschein gemacht haben, sondern beispielsweise aus beruflichen Gründen, so beträgt die Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses meist nur zwei Jahre!
Demnach ist doch klar, dass der Kurs aus der Grundschule bei der Führerscheinstelle nur zwei Jahre gültig wäre. Demnach kann sie ihn nicht mehr vorlegen.
Sie hat den Erste-Hilfe Kurs damals in der Grundschule doch nicht gemacht, damit sie ihn später bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt für den Führerschein im Antrag beilegen kann. Der Kurs aus der 4. Klasse war kein Stück dafür gedacht.
Dir ist schon klar, dass es keine unterschiedlichen Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter oder Sporttrainer mehr gibt? Das ist alles ein Kurs. Es ist somit also egal, aus welchen Gründen du hingehst.
Ein "Beruflicher Grund" wäre ein BG-konformer Erste-Hilfe-Kurs, auch Betriebshelferkurs genannt... den machen Arbeitnehmer, weil ihr Arbeitgeber ne bestimmte Anzahl an Betriebshelfern vorweisen muss. Und für die Wertung als Betriebshelfer sind diese 2 Jahre wichtig. Du kannst aber trotzdem mit deinem BG-konformen Kurs zur Führerscheinstelle gehen. (by the way... meinst du, ein 10jähriges Kind ist schon wo angestellt? Nö. Aber wie sollte es dann berufliche Gründe haben?)
Es ist also völlig egal, aus welchen Gründen man den Erste-Hilfe-Kurs gemacht hat. Man hat ihn gemacht.
(by the way... meinst du, ein 10jähriges Kind ist schon wo angestellt? Nö. Aber wie sollte es dann berufliche Gründe haben?)
In dem Zitat steht immer noch "beispielsweise"...
Einfach bei deiner Führerscheinstelle nachfragen.. Kann sein, dass es zu lange her ist als du diesen Schein gemacht hast.
Das kenne ich anders und das bestätigt auch das folgende Zitat:
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/erste-hilfe-kurs/