Gültigkeitsdauer des 1. Hilfe Kurs bei Führerschein geändert?

5 Antworten

Lies mal das im Link.

 Das ist reine weg Falsch, was die Fahrschule sagt. Allerdings setzen sich manche Führerscheinstellen scheinbar über geltendes Recht hinweg.

Leider ist das Problem so Lapidar, das niemand es auf einen Rechtsstreit anlegt, und erneut einen Erste Hilfe Kurs macht.

Allerdings ist die Auffrischung des Kurses durchaus sinnvoll.

http://www.erstehilfe-kurs.eu/gueltigkeit/

Guck mal in §19 der FEV:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 19 Schulung in Erster Hilfe

(1) Bewerber um
eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen,
die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst.
Die
Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch
praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der
Ersten Hilfe vermitteln.(2) Der Nachweis
über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die
Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle
oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der
Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der
Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen
Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer
Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
1.
ein
Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung
oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene
ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
2.
ein
Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich
geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer
19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes
staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer,
Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer
Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder
Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem
landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens
oder
3.
eine
Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin,
Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder
rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer
mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in
Silber oder Gold

Deine Ausbildung hat mit 12h sogar länger gedauert, als die oben geforderte von 9h.

Ein "Verfallsdatum" für Erste-Hilfe Lehrgänge gibt es nur für betriebliche Ersthelfer gem. Forderung durch die Berufsgenossenschaft, die Dame verwechselt da etwas.

obig zitierter Text ist von HEUTE von der offiziellen Seite des "Budesministerium der Jusitz und Verbaucherschutz" kopiert.

LSM= Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Für den Führerschein der Klasse B braucht man keinen vollwertigen erste Hilfe Kurs sondern "nur" eine Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen. Die Lehrgänge waren schon immer nur zwei Jahre für den Führerschein gültig, daher musst du nochmal einen Lehrgang machen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird deinen nicht anerkennen, da er älter als zwei Jahre ist. 

LSM gibt es seit dem 01.01.2016 nicht mehr. Für die Erstbeantragung werden vor dem Stichtag ausgestellte Bescheinigungen bis Oktober 2017 anerkannt. Bereits abgegebene Bescheinigungen bleiben, wie auch die Erste-Hilfe-Kurse, unbefristet gültig.

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Ruf am besten morgen früh mal an der Führerscheinstelle deines Wohnortes an, die können dir sicher genauere Auskünfte geben. 

Leider wird von Fahrschulen sehr viel Murks verbreitet. Du hast die Bescheinigung einmal abgegeben, das reicht für ein Leben lang. Du musst den Kurs nicht wiederholen, jedenfalls nicht für den Führerschein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig