Ist Aussage über einen Nachbarshund eine Beleidigung ober üble Nachrede bzw. Rufschädigung für den Halter?

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nichts unterschreiben ignorieren

würd ich auch machen

und den vermieter fragen, was es ihm wert ist, dass ihr auszieht

er soll so 10k auf den tisch legen und ihr zieht aus

oder mehr, kommt auf die region an

NaomiSusanna 
Fragesteller
 13.05.2017, 08:40

Haben wir auch vor, aber wie bereits gerade geantwortet - noch nichts Passendes gefunden oder die Vermieter wollen keine Tiere (Hund, Katzen) bzw. vermieten an Familien. Bei uns im Süden sind Kinder noch erwünscht. ;)))

Ist ja auch nichts dagegen einzuwänden, aber wir brauchen halt finanziell bezahlbaren Wohnraum. Und das ist mit drei Einkünften bei einem Haus eher drin, als zu zweit bei einer Wohnung. Bodensee ist teuer...

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Negreira  13.05.2017, 12:59
@NaomiSusanna

Habt Ihr mal versucht, mit den Tierschützern rund um Euren Wohnort Kontakt aufzunehmen und die nach Wohnraum zu fragen? Die Leute kennen sich untereinander, die meisten sind sehr hilfsbereit und vielleicht kennt der eine einen, der einen kennt, der einen kennt, der einen kennt....Manchmal geht es nur über diese Schiene. Viel Glück. 

Unterschreiben würde ich nur etwas, wovon ich überzeugt bin. Was soll schon passieren, wenn Du es nicht tust, mal absehen davon, dass Du diese Äußerung ja gar nicht gemacht hast. Er müßte klagen! Vermutlich würde das im Vorfeld abgeschmettert oder der Richter bekommt einen Lachanfall. Nicht alles, was gern vor Gericht durchgesetzt werden soll, wird es auch!

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NaomiSusanna 
Fragesteller
 13.05.2017, 21:10
@Negreira

Wir haben zwei Sachen in Aussicht, eigentlich drei, aber der Knackpunkt ist, dass die mal wieder so dumm waren und das Schreiben sowohl an meinen Mann als auch an mich gerichtet ist und auch er unterschreiben soll. Dabei hat er niemals überhaupt irgendwo eine Aussage getätigt, verlässt das Haus nämlich so gut wie nie, da er sehr, sehr schlecht laufen kann. ;)

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Man lese einmal über die Verhaltensweise solcher Hunde und kann vermutlich einiges ableiten was das Verhalten des Eigentümers / die Erziehung des Tieres anbetrifft:

http://www.tierfreund.de/akita-inu/

NaomiSusanna 
Fragesteller
 13.05.2017, 08:55

Ich kenne die Verhaltensweise dieses Hundes, habe mich bereits damit befasst, bevor mein Hund da war, denn der Akita kam ca. 9 Monate zuvor als Welpe ins Haus. Sie ist ein wirklich lieber Hund, aber halt typisch Akita und braucht eine strenge Hand.

Wenn die Nachbarin ohne Mann mit ihr geht, dann kann es passieren, dass es sie voll auf die Schn.... haut, sobald der Akita eine fremde Katze oder anderen Hund sieht, da sie den Hund nicht halten kann.

Mein Hund dagegen kam als ca. 4-5-jährige aus Rumänien, war ein Straßen- und Angsthund (daher das Ruffwear-Sicherheitsgeschirr, welches sie ca. 9 Monate trug und ich sie in dieser Zeit nie von der Leine gelassen hatte).

Im Gegensatz zum Akita kann ich sie frei laufen lassen, sie folgt, ohne jemals eine Hundeschule besucht zu haben. Der Akita hingegen ging bereits stiften und Rehe jagen. ;)

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Wenn ihr bereits einen Anwalt mit der Angelegenheit beauftragt habt, ist dieser euer Gesprächspartner.

Wenn der Anwalt diese "unglückliche Formulierung" selbst getätigt HÄTTE, wäre ja auch er derjenige der die Unterlassungserklärung abgeben müsste.

Das wäre allerdings seltsam, wenn ein Anwalt so etwas von sich aus behaupten würde.

NaomiSusanna 
Fragesteller
 13.05.2017, 21:12

Was diesen Nachbarn anbelangt, haben wir über unseren Anwalt nichts
gemacht. Der Satz des Anwaltes stand im Schreiben an den Anwalt des
Vermieters, nicht an den Nachbarn. ;)

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da die Sache doch schon eskaliert ist und ihr untereinander mit Anwälten vertreten seid, spielt es keine Rolle welche Meinung wir vertreten. Weise doch nach, dass euer Vermieter vielleicht den Halter des Akitas auf euch ansetzt damit ihr auszieht. Um eine klare Meinung vertreten zu können, sollte man immer beide Seiten hören.

NaomiSusanna 
Fragesteller
 13.05.2017, 21:11

Was diesen Nachbarn anbelangt, haben wir über unseren Anwalt nichts gemacht. Der Satz des Anwaltes stand im Schreiben an den Anwalt des Vermieters, nicht an den Nachbarn. ;)

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DerHans  13.05.2017, 21:14
@NaomiSusanna

Das ist doch Unsinn. Ein Anwalt erfindet doch nicht einfach Aussagen der Kläger gegenseitig.

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NaomiSusanna 
Fragesteller
 13.05.2017, 21:58

Ich hatte dem Anwalt mitgeteilt, dass der Akita auf andere Hunde in der Nachbarschaft losgehen würde (was ja auch stimmt), aber der Anwalt hat unglücklicherweise "angefallen hat" daraus gemacht. ;)

Was ja eigentlich auch stimmt... aber da die Nachbarn ihre Ruhe haben wollen... erst vor 2 Wochen hat besagter Nachbar, von dem ich weiß, dass es einen Vorfall gegeben hatte, gemeint, "...es ist ja nichts passiert..." und seine Schwiegertochter hat mir letzte Woche erzählt, dass wohl wieder ein Vorfall war und unsere "lieben" Nachbarn gar nicht mehr zu ihnen kommen müssten...

Aus diesem Satz "...andere Hunde in der Nachbarschaft angefallen hat..." haben unsere Nachbarn abgeleitet, dass "sie sich von uns ihren guten Ruf nicht kaputt machen ließen".

Und meine Grundfrage war ja, kann er mir hinsichtlich dieser Sache ans Bein pinkeln oder nicht. Ich denke nein, denn sie haben auch meinen Mann involviert, der überhaupt nichts mit der Sache zu tun hat.

Sie leugnen nun per anwaltlichem Schreiben sogar, dass ihr Akita meinen Hund nie angefallen habe und behaupten, ich würde meinen Hund im Hof ständig ohne Leine laufen lassen (was seit Mitte Januar 2017 nicht mehr der Fall ist, obwohl mein Hund keiner Fliege was zuleide tut und folgt). Lügen über Lügen...

Ich denke, ich werde erstmal gar nichts machen.

Habe ich den Brief überhaupt erhalten? Kam mit normaler Post. ;)))

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verreisterNutzer  13.05.2017, 23:42
@NaomiSusanna

guter Ruf ist so eine Geschichte, die Sache ist doch eigentlich tiefgründiger. Du hättest mit deinem zum Ta gemusst und dir, auch wenn nichts passiert ist, ein Attest geben lassen sollen, dass du wegen einer Hundeattacke deinen Hund zur Untersuchung checken lässt. So ist Aussage gegen Aussage. 

Ob du den Brief erhalten hast, wenn er mit normaler Post gekommen ist ? Natürlich kann man behaupten diesen nicht bekommen zu haben. Warte ab was passiert.

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Ich nehme mal an, es gibt keine Tierärztlichen Unterlagen wegen des Zwischenfalls.

Wenn Aussage gegen Aussage steht - bliebe nur, die Gefährlichkeit des Akita zu beweisen und irgendwie eine "Kontrolle"/Überprüfung zu provozieren...

Müsste halt jemand dabei sein, der dem Hund nicht ausweicht, der aber dennoch weiß was er tut.

Das ist meine Idee dazu

NaomiSusanna 
Fragesteller
 13.05.2017, 08:47

Es ist ja nichts passiert und ich habe auch nie irgendwo, irgendwie behauptet, dass der Akita "gefährlich" sei...

Daher bin ich der Meinung, dass ich mit Sicherheits nichts unterschreiben werde, da ich Nachbars ja nicht beleidigt habe oder über sie selbst irgendetwas Rufschädigendes rausgelassen habe.

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AngelaHoppe  13.05.2017, 09:05
@NaomiSusanna

Ich hatte "warf der Akita sich voll auf meinen Hund" dann vielleicht falsch verstanden. Also völlig ungefährlich.

Selbst wenn... Ist der Akita mit diesem Halter für die Nachbarschaft ungefährlich oder nicht? Hat er seinen Hund unter Kontrolle oder macht der Akita was er will?

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NaomiSusanna 
Fragesteller
 13.05.2017, 22:05

Der Hund folgt nach über 2 Jahren und Hundeschulen (u. a. Rütter) m. E. noch immer nicht so, wie es sein sollte. Er kann ihn niemals von der Leine lassen, dann geht er stiften.

Ich kann es erwarten, dass mal irgendwann was passiert, wenn seine Frau (Körpergröße max. 160 cm) allein mit dem Hund unterwegs ist.

Alle anderen Hundebesitzer biegen ab, wenn sie mit dem Hund entgegenkommt... Sie kann ihn nämlich in keinster Weise halten.

Wie heißt es so schön:

Wenn man mit dem Gedanken spielt, sich einen Akita zuzulegen, so sollte man sich 4 Fragen mit "ja" beantworten können.

Eine davon lautet:

"Bin ich in der Lage, den Hund auch in Extremsituationen festhalten zu können". Ist da definitiv nicht gegeben.

Ich werde doch mal meinen Anwalt befragen, habe aber leider im Netz nichts gefunden, ob diese Aussage hinsichtlich "angefallen" eine Verleumdung bzw. üble Nachrede für meine Nachbarn bedeutet und diese mir dadurch an den Kittel fahren können. ;)

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AngelaHoppe  13.05.2017, 23:02
@NaomiSusanna

Ich hab da vielleicht noch 'ne Idee: Ließ dir mal die Internet-Seite durch

http://www.hundebeobachter.de

und überlege dir, ob du da mal anrufst und dein Problem schilderst. Da er als Sachverständiger tätig ist, kennt er sicher genug Fälle. Vielleicht könnt ihr einen Expertentipp dort bekommen. Oder ihr sucht jemanden in eurer Gegend mit entsprechender Sachkenntnis.

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