Ist 16(w) und 48(m) ein zu großer Alterunterschied?

14 Antworten

Nein, wenn es für beide passt und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, ist es in Ordnung 😊

Lg


nasa1738 
Fragesteller
 20.11.2023, 19:52

Dann steht mir ja nichtsmehr im Weg 🙃

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Mixedwrestler  20.11.2023, 20:42
@nasa1738

Na ja, wegen dem Altersunterschied natürlich. 😊

Ich dachte, das wäre eine allgemeine Frage, ich wusste ja nicht, dass es aktuell ist 😁😁

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Mixedwrestler  20.11.2023, 20:58
@nasa1738

Na ja, offensichtlich hadt du für dich gefragt, weil du etwas mit einem deutlich älteren vorhast, oder?

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Mixedwrestler  20.11.2023, 21:03
@nasa1738

Siehst du 🙂DAS finde ich spannend 😊

Istcdas generell eine Vorliebe von dir, oder nur in diesem speziellen Fall zufällig so?

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Raffaelo836  01.02.2024, 18:36
@nasa1738

Ach war nur spaß,ich hab's gleich verstanden und hab nicht so lang gebraucht

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Ist 16(w) und 48(m) ein zu großer Alterunterschied?

Josephine (14) & Gerrit (46) fanden das jedenfalls nicht:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

3 Jahre später fanden sie das immer noch nicht:

https://www.tag24.de/nachrichten/sie-flohen-fuer-die-liebe-17-jaehrige-heiratet-frueheren-onkel-explosiv-rtl-josephine-flucht-hochzeit-49425504-425504

Und Johannes Heesters († mit 108) & Simone Rethel (wurde mit 59 seine Witwe) waren dem Vernehmen nach auch sehr glücklich miteinander.

Aber für manche Leute ist es möglicherweise ein ganz mieser Tag, wenn sie sich im Internet mal nicht mit "wie furchtbar", "wie entsetzlich" oder "wie krank" über andere "erheben" können ... 😈


nasa1738 
Fragesteller
 20.11.2023, 19:52

Was meinst du mit dem letzten Abschnitt? Bin neugierig

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Libertinaerer  20.11.2023, 21:15
@nasa1738

"Es ist heutzutage verbreitet, (straf)rechtliche Sachverhalte nicht nur gefühlsmäßig aufzublasen, bis alles als gleich 'entsetzlich', 'unfassbar', 'grauenhaft' und 'traumatisierend' gilt, sondern auch die Sach- und Rechtsfragen selbst nur noch in einem Vokabular der Dauererregung darzustellen." (Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.)

Das gilt, so möchte ich klarstellen, auch für vermeintliche (aber eben NICHT tatsächliche) "rechtliche Sachverhalte". D.h., auch wenn jemand nur irrigerweise glaubt, irgendetwas wäre verboten (z.B. Sex zw. 14- & 46-Jährigen).

"Jede Andeutung von Zweifeln am Schlimmsten [stimuliert] den empörten Reflexvorwurf, Leiden von Opfern sollten verharmlost werden. Wenn die Guten beschlossen haben, dass man ein umso besserer Mensch sei, je mehr man das im Dunkel stets drohende Schlimmste verabscheue, lassen sie sich dieses schöne Gefühl nur ungern verderben."

"Diese sozial herrschenden Wertungen sind auf erstaunliche Weise widersprüchlich: Die geltenden EU-Richtlinien zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Übergriffe und Gewalt etwa verstehen unter einem Kind eine Person unter 18 Jahren. Das deutsche Sexualstrafrecht geht als zwingend davon aus, dass Personen unter 14 Jahren keinerlei Selbstbestimmungsfähigkeit über ihr Sexualverhalten haben können und daher - wie Geisteskranke - nie wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen können: Ein (gerade) 18-Jähriger, der mit seiner (gerade noch) 13-jährigen Freundin herumknutscht, begeht daher unter Umständen schwere Straftaten. Auch jugendliche Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten noch als nur eingeschränkt selbstbestimmungsfähig und daher als besonders schutzbedürftig (siehe § 182 StGB). In krassem Gegensatz dazu steht, wenn Kinder und Jugendliche Straftaten begehen, die Behauptung, dass »Reife« angeblich »immer früher« eintrete."

"Ich glaube, dass bei dem Thema Kinder und Sexualität ein großer Anteil von Irrationalität im Spiel ist. Wir erleben heute eine hysterisierte Überzeichnung, der eine empörende Gleichgültigkeit gegenüber zahllosen anderen Missständen entspricht. Wo es um sexuell motivierten Missbrauch erwachsener Macht gegenüber Kindern geht, ist die Gesellschaft in den vergangenen 15 Jahren regelrecht in einen Strafrausch ausgeflippt. Gleichzeitig bleibt sie fast unbeteiligt gegenüber Traumatisierungen durch nichtsexuelle Gewalt."

"Wenn über die Misserfolge von Architekten oder Ärzten geredet wird, bleibt in der Regel zumindest die Erkenntnis unangetastet, dass man selbst die eingestürzte Brücke auch nicht besser hätte bauen, das stehengebliebene Herz auch nicht besser hätte operieren können. Bei Rechtsentscheidungen fällt auch diese Hemmung: So viel Fachkenntnis, Erfahrung und Engagement kann ein Richter gar nicht haben, dass nicht ein beliebiger Internet-Benutzer es binnen fünf Minuten besser wüsste." (Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.)

PS: "Sexuelle Unterdrückung, so grausam und ungerechtfertigt sie auch sein mag, hat immer eine 'Begründung' gehabt.

Diese kann vom einfachen religiösen Dogma bis zur pseudo-wissenschaftlichen Theorie reichen, aber ganz gleich wie sie aussieht, sie hat eine grundlegende Eigenschaft: Einer rationalen Auseinandersetzung ist sie nicht zugänglich.

Selbst wenn sie keinerlei Sinn ergibt und viele Male widerlegt wurde, wird sie dennoch immer wiederholt. Ihre wirkliche Funktion ist schließlich nicht so sehr, Skeptiker zu überzeugen, als das Gewissen ihrer Verfechter zu beruhigen, eine Funktion, die sie stets bemerkenswert gut erfüllt. (...)

Aber all dies spielt für die Intoleranten keine Rolle. Da ihr Glaube nicht auf Einsicht beruht, kann Einsicht ihn auch nicht erschüttern. Wenn es also um sexuelle Unterdrückung dieser Art geht, haben wir es nicht mit sachlichen, wohlüberlegten Schlussfolgerungen, sondern einfach mit Vorurteilen zu tun."

"Im Großen und Ganzen ist die Unterdrückung ja nie irgendwo gelungen! Gut, man kann ein künstliches Bild der Wirklichkeit propagieren und aufrecht erhalten, in dem viele Dinge tabuisiert sind, über die man nicht spricht, über die man nicht schreibt, über die man nicht berichtet, und, und, und, und. Aber das menschliche Sexualverhalten kann sich ja nicht so schnell ändern. Es ist ja das Ergebnis eines langen, evolutionären Prozesses von Millionen von Jahren. Das kann sich nicht in wenigen Hundert Jahren ändern. Auch nicht in wenigen Tausend Jahren. Das ist gar nicht möglich!" (Prof. Dr. Erwin J. Haeberle, Sexualwissenschaftler)

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ja, denn mit 16 bist du noch mitten in der pubertät während der 48 jährige längst erwachsen ist. das heisst, ihr beide seit nicht auf dem gleichen level an reife und deshalb besteht auch eine extrem erhöhte gefahr von manipulation oder abhängigkeit


LieberBonner  19.11.2023, 20:32

Zumindest ist er ziemlich groß.

Illegal ist er aber auf keinen Fall.

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nasa1738 
Fragesteller
 20.11.2023, 19:47
@Lorin25

Aber wenns nicht illegal ist, dann kann es ja nicht so schlimm sein

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nasa1738 
Fragesteller
 20.11.2023, 19:47
@Lorin25

Also ich wusste gaarnichtmal, dass es nicht illegal ist, stimmt das wirklich?

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nasa1738 
Fragesteller
 20.11.2023, 19:56
@Therapeutic

Aber jmd anderes hier meinte, dass es nicht illegal ist, stimmt das nicht?

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Therapeutic  20.11.2023, 20:04
@nasa1738

Sag mal, du kannst nicht mal richtig hier die Kommentare lesen aber machst hier auf eine total reife 16 jährige...?

Es ist nicht illegal, kann aber ganz schnell illegal werden, da du noch nicht 18 bist! Wenn er dich in einer Zwanglage hat oder du abhängig bist von ihm, in welcher Art auch immer und das kommt schneller als du gucken kannst!

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nasa1738 
Fragesteller
 20.11.2023, 20:06
@Therapeutic

Wenn du meinst , aber ich glaub ich kann das schon ganz gut selber einschätzen

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nasa1738 
Fragesteller
 20.11.2023, 20:07
@Therapeutic

Trotzdem danke, dass du mir alle Fragen beantwortest hast😊

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Therapeutic  20.11.2023, 20:10
@nasa1738

Wozu dann die Frage? Dann stürze dich doch direkt in "die Hölle".

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nasa1738 
Fragesteller
 20.11.2023, 20:15
@Therapeutic

Weil ich mir bisschen unsicher war weil irgendwie alle was dagegen haben aber solange es für mich passt ist es dann ja wohl ok, aber danke für die Geduld, wollte nicht so nervig sein🙃

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Lorin25  20.11.2023, 20:18
@nasa1738

schutzalter ist 16, also strafrechtlich nicht relevant

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Libertinaerer  20.11.2023, 21:25
@Therapeutic
Es kann illegal werden.

Nein, grundsätzlich nicht.

Natürlich darf niemand seinem Date K.o.-Tropfen ins Getränk schütten und dann loslegen.

Aber auch da ist nicht der (einvernehmliche) Sex als solches das Problem, sondern etwas anderes - hier: K.o.-Tropfen. Und die fallen nicht zufällig vom Himmel ...

Und die Gefahr ist sehr hoch.

Nein.

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Libertinaerer  20.11.2023, 21:29
@Lorin25
schutzalter ist 16, also strafrechtlich nicht relevant

In der Schweiz.

In Deutschland und Österreich liegt es bei 14.

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Lorin25  20.11.2023, 21:30
@Libertinaerer

ja sry, bin schweizer. aber dann noch unproblematischer strafrechtlichgesehen

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Therapeutic  20.11.2023, 21:30
@Libertinaerer

Die Beziehung zwischen den beiden ist nur erlaubt, wenn sie nicht in einer Zwangslage steckt oder in irgendeinem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm steht! Und hier kann es eben auch schnell dazu kommen das sie dann in einen Abhängigkeitsverhältnis gerät!

Von k.o. Tropfen war nie die Rede.

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Libertinaerer  20.11.2023, 21:53
@Therapeutic
Von k.o. Tropfen war nie die Rede.

Vom Rest auch nicht.

Das war nur ein deutliches Beispiel, dass nicht der Sex selbst das Problem ist, sondern irgendetwas anderes.

Das können in jedem Alter K.o.-Tropfen sein, und bei Minderjährigen kommt eben u.a. noch hinzu, dass man für Sex keine Zwangslage ausnutzen darf (also z.B. Obdachlosigkeit). Auch dürfen Volljährige Minderjährige nicht für Sex entgelten.

Alles Dinge, die nicht zufällig passieren sondern absichtlich, und in halbwegs "normalen" Liebes- wie auch rein sexuellen Beziehungen nun wirklich nicht üblich sind. Selbst dann nicht, wenn sie nicht verboten sind.

Und hier kann es eben auch schnell dazu kommen das sie dann in einen Abhängigkeitsverhältnis gerät!

Mir scheint, Du verstehst den juristischen Terminus des "Abhängigkeitsverhältnisses" nicht.

Da "gerät" man nicht "schnell" mal rein.

Das ist gut umrissen, besteht wenn dann schon vor dem Sex, und die betroffenen potenziellen Täter wissen das auch sehr gut - außer vielleicht im privaten Umfeld der Partner der Mutter (zumal das noch ganz neu ist).

Aber ich behaupte mal, dass z.B. jeder Lehrkraft klar ist, dass es da für sue rechtliche Beschränkungen gibt.

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Hallo! 🤗

Also für mich wäre das definitiv zu viel Altersunterschied.

Liebe Grüße

Leni Lovegood 😁

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin nun mal ich😊💕

Why not !? Sofern es beide wollen und der jüngere Part nicht genötigt oder ausgenutzt wird, let's go :*


girlnextdoor869  19.11.2023, 20:36

Aber sie ist ja noch ein Kind und er vermutlich pedophil!

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Jebbidebbi  19.11.2023, 21:11
@girlnextdoor869

Sie ist mit 16 eben kein Kind mehr. Und somit ist ,,Er'' auch nicht pedophil. Bitte informiere dich korrekt, bevor du dich inkorrekt äußerst. Nicht böse gemeint, aber speziell bei dieser Thematik essenziell.

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girlnextdoor869  20.11.2023, 13:42
@Jebbidebbi

Aber jeder hat seine eigene Reife und Entwicklung und mit 16 ist man eben noch nicht vollständig entwickelt und reif.Von daher ist sie noch nicht erwachsen.

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Jebbidebbi  20.11.2023, 13:44
@girlnextdoor869

Das ist korrekt. Da muss man differenzieren. Dennoch ist sie von Gesetzes wegen her kein Kind mehr und sexuell gesehen auch bereits in der Lage, sich frei zu entscheiden mit wem sie Sex möchte und mit wem nicht. Und wenn eben dies dann freiwillig und in gegenseitigem Einverständnis geschieht, ist rechtlich gesehen alles in trockenen Tüchern. Von daher sehe zumindest Ich, moralisch da absolut gar kein Problem.

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Jebbidebbi  20.11.2023, 14:01
@girlnextdoor869

Sex mit 16- oder 17-Jährigen ist auch älteren Erwachsenen erlaubt. Allerdings ist es nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches verboten, dafür eine Zwangslage auszunutzen – darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Wer älter als 18 ist, darf unter 18-Jährige auch nicht für Sex bezahlen.

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