Islam Verlobung oder heirat?

1 Antwort

Fangen wir erstmal mit der Frage an: was ist eine Verlobung ?

Die Verlobung bedeutet nach der Sharee'ah, dass der Mann die Frau bittet, ihn zu heiraten. Die Gelehrten sind der Ansicht, dass die Verlobung für jemanden vorgeschrieben ist, der heiraten will. Allah sagt:

"Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht..."

[al-Baqarah 2:235]

und es wurde überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs auf ihm) sich mit 'Aishah verlobt hat. (Al-Bukhaari, al-Nikaah, 4793).

Und in al-Saheeh heißt es auch, dass der Gesandte (Friede und Segen Allahs auf ihm) sich mit Hafsah verlobt hat. (Al-Bukhaari, al-Nikaah, 4830).

Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs auf ihm) ermutigte denjenigen, der sich verloben will, die Frau zu betrachten, der er einen Antrag machen möchte. In einem Hadith heißt es:

"Wenn einer von euch einer Frau einen Heiratsantrag macht, dann soll er sich das ansehen, was ihn ermutigt, sie zu heiraten."

(Abu Dawood, al-Nikaah, 2082; von al-Albaani in Saheeh Abi Dawood, 1832, als hasan eingestuft).

In der islamischen Sharee'ah gibt es jedoch keine spezifischen Praktiken, die im Hinblick auf die Verlobung befolgt werden müssen.

Was einige Muslime tun, nämlich die Verlobung ankündigen, eine Feier veranstalten und Geschenke austauschen, fällt unter die Rubrik der Bräuche, die grundsätzlich zulässig sind und keiner von ihnen ist haram, mit Ausnahme derjenigen, die nach der sharee'ah haram sind - dazu gehört auch der Austausch von Ringen zwischen dem verlobten Paar, ein Brauch, der im Arabischen als "dublah" bekannt ist. Dieser Brauch verstößt aus den folgenden Gründen gegen die sharee'ah:

1 - Manche Menschen glauben, dass diese Ringe die Liebe zwischen den Eheleuten verstärken und eine Wirkung auf ihre Beziehung haben. Dies ist ein unwissender (jaahili) Glaube und ein Festhalten an etwas, für das es keine Grundlage in der sharee'ah gibt und das keinen Sinn ergibt.

2 - Dieser Brauch beinhaltet die Nachahmung von Nicht-Muslimen wie Christen und anderen. Es ist überhaupt kein muslimischer Brauch. Der Gesandte Allahs (Friede und Segen mit ihm) warnte uns davor, als er sagte:

"Ihr werdet unweigerlich den Wegen derer folgen, die vor euch kamen, Handspanne für Handspanne, Elle für Elle, bis ihr ihnen folgt, selbst wenn sie in das Loch einer Eidechse eintreten."

Wir sagten: "O Gesandter Allahs, (meinst du) die Juden und die Christen?"

Er sagte: "Wen sonst?"

(Überliefert von al-Bukhaari, al-I'tisaam bi'l-Kitaab wa'l-Sunnah, 6889; Muslim, al-'Ilm, 6723).

Und der Prophet (Friede und Segen mit ihm) sagte:

"Wer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen."

(Überliefert von Abu Dawood, al-Libaas, 4031; als saheeh eingestuft von al-Albaani in Saheeh Abi Dawood, 3401).

3 - Diese Verlobung findet in der Regel vor dem 'aqd (Ehevertrag) statt. In diesem Fall ist es nicht zulässig, dass der Mann seiner Verlobten selbst den Ring an die Hand steckt, da sie ihm noch fremd (nicht-mahram) ist und noch nicht seine Frau geworden ist.

Abschließend möchte ich die Worte von Shaykh Ibn 'Uthaymeen (möge Allah mit seiner Seele gnädig sein) zu diesem Thema zitieren:

"'Dublah' ist ein Wort, das sich auf den Verlobungsring bezieht. Im Prinzip ist gegen Ringe nichts einzuwenden (d.h. sie sind zulässig), es sei denn, sie werden von bestimmten Glaubensvorstellungen begleitet, wie es manche Leute tun, wenn der Mann seinen Namen auf den Ring schreibt, den er seiner Verlobten schenkt, und die Frau ihren Namen auf den Ring schreibt, den sie ihrem Verlobten schenkt, in dem Glauben, dass dies die Verbindung zwischen den Eheleuten garantiert. In diesem Fall ist dieser "dublah" oder Verlobungsring haram, weil er eine Bindung an etwas darstellt, für das es keine Grundlage in der sharee'ah gibt und das keinen Sinn ergibt. Ebenso ist es nicht zulässig, dass der Mann der Frau den Ring selbst an die Hand steckt, denn sie ist noch nicht seine Frau, also ist sie noch eine Fremde (d.h. Nicht-Mahram) für ihn; sie ist nicht seine Frau, bis der Ehevertrag abgeschlossen ist."

Zusammengefasst:

Die Verlobung bedeutet nach der Sharee'ah, dass der Mann die Frau bittet, ihn zu heiraten

Danach macht ihr die Nikah

Wa Allahu a'lam

(Und Allah weiß es am besten)

Apa6ennaq86 
Fragesteller
 25.05.2022, 03:08

Danke sehr für diese hilfreiche Antwort, ich hatte gedacht das wir zur Verlobung extra in eine Moschee müssen oder so… also wenn wir uns verloben wollen muss er mir einfach sagen das er mich heiraten möchte & schon sind wir verlobt?

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MeinDistKurzAsf  25.05.2022, 03:15
@Apa6ennaq86

Eigentlich gibt es im Islam keine Verlobung. Man heiratet, und wenn man das erste mal Sex mit dem Partner hatte, gilt die Ehe als „vollendet“.

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Apa6ennaq86 
Fragesteller
 25.05.2022, 03:17
@MeinDistKurzAsf

Ohhh und wie wird die nikah gemacht? Weil ich habe keinen wali. Kann der Imam auch als wali sein?

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MeinDistKurzAsf  25.05.2022, 03:19
@Apa6ennaq86

Also erstmal brauchen nur Frauen einen Wali.

Und Nein, der Wali muss eigentlich ein männliches Familienmitglied sein, Vater, Großvater, Onkel, Bruder, etc.

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MeinDistKurzAsf  25.05.2022, 03:20
@2001Jasmin

Dann sag mir mal ein weit verbreitetes Wort für Verlobung im Islam? Warum gibt es das nicht?

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2001Jasmin  25.05.2022, 03:22
@MeinDistKurzAsf
Man heiratet, und wenn man das erste mal Sex mit dem Partner hatte, gilt die Ehe als „vollendet“.

Geschlechtsverkehr vor der Ehe ist nicht erlaubt - das solltest auch du wissen.

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MeinDistKurzAsf  25.05.2022, 03:25
@2001Jasmin

? Ich sagte doch, man heiratet zuerst. Das wird halt „vollenden“ genannt. Ist quasi wie das Siegel auf einem Briefumschlag von einem Brief, der schon fertig geschrieben ist.

Außerdem gibt es doch extra Regeln, wenn man schon Sex hatte. Soweit ich weiß darf die Frau dann zB 3 Monate keinen anderen Mann heiraten oder so ähnlich

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MeinDistKurzAsf  25.05.2022, 03:29
@2001Jasmin

Oh man.. Das sind die Wörter, die islamische Gelehrte wie Al Bukhari verwendet haben!
Ich greife die nicht aus der Luft. In den Hadithen macht sogar Aisha einen Unterschied zwischen „Heiraten“ und „Ehe vollenden“

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