Wann ist man verlobt?

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die verlobung ist lediglich das versprechen zu heiraten. hat aber keine rechtliche relevanz. lässt sich also ganz einfach durch trennung lösen, wie eine "normale" beziehung auch. man ist verlobt, wenn man einen heiratsantrag macht/erhält (das "ja" mal vorrausgesetzt ;-)) oder gemeinsam beschließt zu heiraten. man gilt spätestens als verlobt, wenn man das aufgebot bestellt. die hochzeit, oder eine trennung, beenden die verlobungszeit.

FeeGoToCof  15.01.2015, 16:45

Eine Verlobung bedarf keines Aufgebotes! Es macht die Verlobung nicht richtiger, wenn man ein Aufgebot bestellt. Es bedarf KEINER Form, verlobt zu sein. Es genügt das gegenseitige Versprechen zur Heirat.

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FeeGoToCof  15.01.2015, 17:01
@FeeGoToCof

Tritt ein Verlobter ohne wichtigen Grund vom Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten, dessen Eltern und dritten Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, den diese dadurch erleiden, dass sie in Erwartung der Eingehung der Ehe Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Beispielhaft kommen hier nutzlos gewordene Aufwendungen für die Hochzeitsfeier und Einrichtung des Hausstands in Betracht. Dem anderen Verlobten ist auch der Schaden zu ersetzen, den er erleidet, weil er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. Hier ist beispielhaft die Kündigung der beruflichen Stellung im Hinblick auf die vereinbarte Rollenteilung in der Ehe zu nennen.

Dieselben Verpflichtungen zum Schadensersatz treffen den Verlobten, der durch sein Verschulden einen wichtigen Grund für den Rücktritt des anderen Teils setzt.

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jaliya22  15.01.2015, 18:17
@FeeGoToCof

lies meine antwort nochmal richtig. dann wirst du verstehen, dass ich das nicht behauptet habe. die frage war: "wann ist man verlobt?" meine antwort darauf: man gilt spätestens dann als verlobt, wenn man das aufgebot bestellt. dass das für eine verlobung notwendig ist, habe ich nicht behauptet.

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Ja, ist man.

Solange es jemand bezeugen kann, dass es das Versprechen gibt.

Zwar ist die Auflösung einer solchen genauso einfach zu machen, aber rein rechtlich gesehen kann man sogar finanzielle forderungen an Dich stellen, wenn für eine Hochzeitsvorbereitung Geld ausgegeben wurde. Ist aber mehr theoretisch. Ich selber habe noch nie von solchen Fällen gehört.

verlobt ist man dann, wenn man die absicht bekundet hat zu heiraten. dokumentiert wird es höchstens durch annoncen, feier oder auch die anmeldung der eheschliessung beim standesamt.

Wenn er dir einen Heiratsantrag gemacht hat und du ja gesagt hast bist du verlobt. Zur Verlobung gehört auch noch ein Verlobungsring, den man aber später auch als Ehering nehmen kann. Das Stabdesamt hat mit einer Verlobung nichts zu tun,

Ja ist man, es gilt das Heiratsversprechen. Rechtlich ist es so, wenn man die Verlobung löst, haben die Partner Anspruch auf Entschädigungen die man im Hinblick auf die Heirat gemacht hat.