Iphone mit Aktivierungssperre verkauft?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Abwarten. Als Verkäufer hast du alles richtig gemacht. Wichtig ist nun, das du alles was deinen Standpunkt verteidigt sammelst. Das kann in Zukunft schwerer werden, darum mach es gleich.

Seine Anzeige ist eine Drohung, die gerne umgesetzt werden kann. Was passiert dann? Die Polizei würde evtl. ermitteln. Vielleicht würde es soweit kommen das sie dich befragen will. Du muss nicht mit der Polizei reden, in deinem Fall würde ich dies jedoch tun und alles offenlegen. Danach wird die Staatsanwaltschaft das einstellen.

Die Anzeige ist wirklich nur eine Drohung. Ändert sich was an der Situation fragst du einfach nochmal, falls nun Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommen. (Das ist so unwahrscheinlich, aber ich sage es dennoch)

Sollte der Käufer wirklich Probleme bereiten, bei dir auftauchen Klingeln oder ähnliches, würde ich an deiner Stelle dagegen vorgehen. Denn das grenzt dann sehr schnell an Nötigung.

Zivilrechtlich müsste er beweisen, dass er nicht wusste das dort eine Sperre vorhanden war. Das kann er nicht. Aber du kannst beweisen, dass du es klar gemacht hast. (Darum alles sammeln)

Aber jedes Verfahren ob strafrechtlich oder zivilrechtlich ist so unwahrscheinlich, das es sich eigentlich gar nicht lohnt darüber nachzudenken.

echelon5000 
Fragesteller
 15.01.2017, 22:35

@valentindupree Vielen lieben Dank für deine ausführliche Nachricht!!!

Ich mach von allem gleich Screenshots damit das auch falls es dazu kommt vorhanden ist.


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ValentinDupree  15.01.2017, 22:36
@echelon5000

Genau, das war mir wichtig. Diese einfach aufbewahren. Falls es Zeugen gab, die bei dem Kauf Anwesen waren oder es Nachrichten gab die ihr ausgetauscht habt. Aufheben. Danach ist dein Job erledigt und du brauchst einfach nur abwarten. Ich würde die Emails von dem Kerl auch nicht lesen. Wenn es wirklich was gibt, dann kommt das postalisch. :)

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ValentinDupree  15.01.2017, 22:40
@echelon5000

Schreibt ein Anwalt oder Inkasso, brauchst du auch nicht reagieren manchmal denken Leute sich komische Sachen aus. Das ist alles Drohung und die machen sich dann eher strafbar. 

Bevor du dich dann im Ton vergreifst oder ähnliches, einfach nicht Schreiben.
Wichtige Sachen kommen in dem Fall von der Polizei oder einer Staatsanwaltschaft postalisch. Wobei das wirklich nur hypothetisch ist.

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echelon5000 
Fragesteller
 15.01.2017, 22:43
@ValentinDupree

Danke, ja und ich wurde natürlich auch mit 1 Stern bewertet und als Betrüger bezeichnet.

Das was mich am meisten ärgert ist, dass ich über den Tisch gezogen wurde.

Ich habe es extra mit dem Hinweis zur einer vorhandenen Sperre verkauft, dass der Käufer nach mir nicht entäuscht ist.

Viele brauchen ja z.b nur das Display und hier hätte der Kunde ne Menge Geld gespart.


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AalFred2  16.01.2017, 14:24

Also beim besten Willen: Natürlich muss der Verkäufer beweisen, dass er den Käufer über die Sperre informiert hat.

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ValentinDupree  16.01.2017, 14:35
@AalFred2

Wenn der Käufer zivilrechtlich Klagen will, so trifft ihn die Beweislast, darüber das es verschwiegen wurde. Der Richter begutachtet alles was von den Parteien vorgetragen wir. Wird hier kein Beweis erbracht, das die Sperre verschwiegen wurde, ist sie nicht Gegenstand des Verfahrens.

Und wie oben geschrieben: "Aber du kannst beweisen, dass du es klar gemacht hast. (Darum alles sammeln)" Ansonsten sehe ich nichts wo ich darauf hingewiesen hätte das den Verkäufer keine Beweislast trifft.

Und im Strafverfahren ist es so, dass man seine Unschuld nicht beweisen muss.

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AalFred2  16.01.2017, 14:57
@ValentinDupree

Nein, im Zivilverfahren, trifft schon den Verkäufer die Beweislast, dass er auf den Zustand, der von der normalen Erwartung abweicht, aufmerksam gemacht hat.

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ValentinDupree  16.01.2017, 15:02
@AalFred2

Ich denke wir reden aneinander vorbei. Es ist schon klar der der Verkäufer dies angeben muss. Darum sagte ich, dass alles gesichert werden sollte sodass klar war: es handelt sich um ein iPhone mit Sperre - dies könnte sollte es jemals soweit kommen dann auch vor Gericht vorgezeigt werden, ohne Probleme.

Trotzdem bleibt es dabei, dass der Käufer dies widerlegen muss, dass er nicht darauf hingewiesen wurde. In zivilverfahren gibt es unter normalen Umständen keine einseitige Beweislast. Jeder bring das vor, was für ihn im Verfahren von Vorteil ist.

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AalFred2  16.01.2017, 15:09
@ValentinDupree

Nein, dabei bleibt es nicht. Der Käufer muss nur belegen, dass das Ding beim Gefahrenübergang bereits gesperrt war. Dann muss der Verkäufer beweisen, dass er darauf hingewiesen hat.

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ValentinDupree  16.01.2017, 15:14
@AalFred2

Ich möchte gar nicht weiter diskutieren. Das war du sagst ist ja alles richtig und so meine ich es auch - ich weiß nun nicht wo das Problem ist, deshalb glaube ich reden wir gerade aneinander vorbei.

Solange der TE versteht was wichtig ist. Denke ich das es Ihm weiterhilft.

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echelon5000 
Fragesteller
 16.01.2017, 18:23

Ich habe es doch vor dem Verkauf schon klar gemacht. Es steht ja schwarz auf weiß. An der Türe dann nochmal und meine Frau war anwesend. Wenn ich das Beweisen muss im zivilrechtlichen Verfahren gerne. Nehme ich halt die Kleinanzeige in Printformat mit! Vorallem bei aller guter Willen, wie kann es sein das man ein Gerät was mit über 450 Euro gehandelt wird, für den halben Preis ergattert und nach dem Probieren die sperre zu umgehen auf den Trichter kommt das es ned klappt und somit zurückgeben will. Ich war ehrlich und preislich Fair. Für 200 Euro kriegt man nicht mal den Bildschirm vom so einem Gerät. Wir sind auch nicht bei wünsch dir was und ich lasse mir auch kein Diebstahl unterstellen. Und auch wenn ich das Geld am Ende zurück zahlen muss werde ich jeden rechtlichen Schritt mit voller Wucht kontern. Es geht hier ums Prinzip. An mich hat der Verkäufer auch nicht gedacht. Ich war wenigstens Fair!

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AalFred2  17.01.2017, 08:18
@echelon5000

Auch ich bin grundsätzlich der Meinung, dass der Verkäufer hier keinerlei Rechte hat. Der wird auch nicht vor Gericht gehen bei der Beweislage. Mir ging es nur um die grundsätzliche Aussage, der Käufer müsse beweisen, dass du die Sperre nicht erwähnt hast. Das muss er nämlich grundsätzlich nicht.

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Was schlagt Ihr vor in so einem Fall?

Beweise sichern, dass deine Anzeige den Zustand akkurat beschrieben hat und dann den Honk ignorieren.

echelon5000 
Fragesteller
 16.01.2017, 08:36

Beweise sind gesichert. Dann heißt es abwarten :) Auf jeden Fall wurde das wahrheitsgemäß angeboten, da ich nicht unehrlich Geld verdienen möchte.

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