Also ich habe es bei mir einfach mal getestet, Fritzbox 7580 -- ich habe eine Seite gesperrt und dies auch für das jeweilige Profil festgelegt. Die Seite war dann auch tatsächlich nicht möglich aufzurufen.

Eine Information habe ich allerdings nicht gefunden. Unter Ereignisse usw. fand sich nichts. Ich gehe also davon aus, dass man dies nicht sieht.

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Je nach dem wie deine Telefonrechnung kommt, denn da steht es drin. Wird sie per Post zugestellt, dann steht das dort drin oder eben per Email.

Hast du eine Lastschrift, dann wird es auch automatisch abgebucht. Ansonsten muss du deine Telefonrechnung eben selbst überweisen. Das kannst also nur du wissen.

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Abwarten. Als Verkäufer hast du alles richtig gemacht. Wichtig ist nun, das du alles was deinen Standpunkt verteidigt sammelst. Das kann in Zukunft schwerer werden, darum mach es gleich.

Seine Anzeige ist eine Drohung, die gerne umgesetzt werden kann. Was passiert dann? Die Polizei würde evtl. ermitteln. Vielleicht würde es soweit kommen das sie dich befragen will. Du muss nicht mit der Polizei reden, in deinem Fall würde ich dies jedoch tun und alles offenlegen. Danach wird die Staatsanwaltschaft das einstellen.

Die Anzeige ist wirklich nur eine Drohung. Ändert sich was an der Situation fragst du einfach nochmal, falls nun Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommen. (Das ist so unwahrscheinlich, aber ich sage es dennoch)

Sollte der Käufer wirklich Probleme bereiten, bei dir auftauchen Klingeln oder ähnliches, würde ich an deiner Stelle dagegen vorgehen. Denn das grenzt dann sehr schnell an Nötigung.

Zivilrechtlich müsste er beweisen, dass er nicht wusste das dort eine Sperre vorhanden war. Das kann er nicht. Aber du kannst beweisen, dass du es klar gemacht hast. (Darum alles sammeln)

Aber jedes Verfahren ob strafrechtlich oder zivilrechtlich ist so unwahrscheinlich, das es sich eigentlich gar nicht lohnt darüber nachzudenken.

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