Intravenösen Zugang legen als Schulsanitäter
Hallo,
ich bin Schulsanitäter an einer größeren Realschule. Ich gehe zurzeit in die 7. Klasse und habe mit unserer SD-Gruppe den EH-Kurs besucht.
Heißt das, dass wir nun auch intravenöse Zugänge legen dürfen, wenn Bedarf hierzu besteht? Zumindest liegt in unserem Rettungsrucksack eine Kanüle mit Dreiwegeventil sowie mehrere Medikamente zur intravenösen Gabe.
Danke im Voraus LG
8 Antworten
Ein definitives Nein!
Als RettSan - also nach 160 Std. praktischer Ausbildung an einer Lehrrettungswache und weiteren 160 Std. klinischer Ausbildung - könnte sich eine gewisse "rechtliche Toleranz" im Rahmen der Notkompetenz ergeben.
DIese setzt - nebst einigen anderen Punkten - voraus, das Du den Nachweis erbringen kannst, die entsprechnende Maßnahme zu "beherrschen" - also erlernt und geübt hast.
Nach einem 16-stündigen EH-Kurs kannst Du eine solche Fertigkeit ganz sicher nicht nachweisen und würdest dich sehr schnell strafbar machen.
Rechtlich sehr bedenklich ist in diesem Zusammenhang übrigens schon die Tatsache, das in einem SSD "i.v.-Medikamente" bevorratet werden (welche i.d.R. überwiegend verschreibungspflichtig sind)....
An alle die dies später lesen: NEIN!
In Bayern (nur da kenne ich die Regelung) darf noch nicht einmal ein NotSan also eine Person mir einer 3 Jährigen Berufsausbildung ohne wirkliche Notlage um dies durchzuführen (z. B. bei laufender CPR)
Wenn du es dennoch tust droht dir eine Klage wegen Körperverletzung.
Und über einen Intraossären Zugang (EZ IO) erst gar nicht nachdenken
Ich sage auch ein definitives NEIN, aber, wenn du (woher auch immer) die Erfahrung hast, sicher einen Zugang zu legen, dann wird kein Richter der Welt dir auf die Finger hauen, wenn die Notwendigkeit bestand -
das muss man nun mal auch erwähnt haben.
Wichtig ist aber: Es ist und bleibt Körperverletzung. Selbst, wenn es ein Arzt macht, ist es Körperverletzung.
Wenn sie geil auf i.v. Zugänge sind, werden die es sowieso machen. Da kannst du hier x mal nein sagen...
Zumindest liegt in unserem Rettungsrucksack eine Kanüle mit Dreiwegeventil sowie mehrere Medikamente zur intravenösen Gabe.
...heißt nur, dass diese Rucksäcke industriell gepackt sind, quasi für verschiedene Einsatzbereiche gedacht, deren Anwender die entsprechenden medizinischen Qualifikationen besitzen.
Frag doch mal deinen Ausbilder ( so aus Spaß weil diese Ausstattung vorhanden) wie diese Teile anzuwenden sind ! ;-))
Nein, das darfst Du nicht. Venenpunktionen sind ärztliche Aufgabe. Der Arzt kann sie an ausgebildetes medizinisches Fachpersonal delegieren. Mit einem EH-Kurs bist Du aber keine medizinische Fachkraft.
Bring doch Kinder nicht auf solche Gedanken… Bei uns habe ich schon Panik wenn einige RS aus dem OV im Ehrenamt meinen Zugänge legen zu müssen…