Hilfe Leistung bei Asthmaanfall ablehnen?
Ich hatte gestern in der Schule einen Asthmaanfall bei dem mir mein Spray nicht mehr geholfen hat und meine Lehrerin 1. Hilfe leisten musste. Sie meint sie würde jetzt in meine Schulakte, usw. einen Vermerk auf die Atemübungen, die sie gestern mit mir gemacht hat, und die sonstige Hilfe Leistung schreiben, damit andere Lehrer die ich habe/haben werde diese auch anwenden können. Darf ich, da bei der Hilfe Leistung bei einem Asthmaanfall Köperkontakt nicht zu vermeiden ist, 1. Hilfe, die von männlichen Mitgliedern des Lehrerkollegiums ausgeführt wird verweigern und das auch in diesen Vermerk schreiben lassen?
11 Antworten
Meines Wissens zufolge, darf ein anderes Geschlecht (insofern es nicht der Arzt ist) das nur im äußerten Notfall machen, wenn also niemand anderes da oder fähig dazu ist. Sind allerdings Weibchen da ist es dein gutes Recht eine Frau zu verlangen. Aber diese Aussage möchte ich dir nicht garantieren.
Klar! Sie liegt röchelnd am Boden und bittet dann noch, dass eine Mitschülerin es machen soll, die dann damit überfordert ist, oder wie?
Aber klar kannst Du das...
Und am besten hinterlegst Du in der Rettungsleitstelle auch eine Anwesung, daß - fallst Du mal einen Herzstillstand hast - bitte nicht der normale Rettungswagen kommt, sondern der rosarote - auf dem nur weibliche Notfallsanitäter fahren...
Schlie0lich willst Du ja nicht, dass dir ein Mann den BH aufschneidet um dich zu reanimieren.
Auf welchem Planeten lebst Du denn eigentlich?
Solche Ansichten kenne ich ja nicht mal aus dem Burka-Land!
Dein (männlicher) Lehrer würde sich bei einer unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB uf eine Haftstrafe von einem Jahr einlassen, wenn er dir wegen deiner verschrobenen Ansichten nicht helfen würde!
So krank kannst du noch gar nicht sein, wenn du solche Wünsche hast...Wie alt bist du denn? Noch haben wohl deine Eltern zu entscheiden und wenn du in der Schule bist, haben nun mal die Lehrer für dich die Verantwortung.
Nein.
Einerseits,weil das fahrlässig wäre und diese Anfrage sehr unangebracht ist,andererseits wird es ein verantwortungsvoller Mensch (!) im Ernstfall ignorieren und dir helfen.Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung und das Risiko,dass es trotz dem Vermerk Probleme gibt,ist gegeben.
Ich bin mir sicher,dass das nichts wird.Werd mal erwachsen - du wirst das Ganze in deinem Leben alleine schon bei Arztterminen vergessen müssen.
Jeder darf die Hilfe verweigern, dann darf dem Patienten auch nicht geholfen werden. Nur wenn der Patient sich oder andere gefährden könnte (beispielsweise ein betrunkener Autofahrer) muss der Person geholfen werden, ob sie will oder nicht. Dies ist dann aber eher Aufgabe der Polizei.
Sowas kann man ja wohl vorher abklären.