In welchen Fällen ist das Dativ-e obligatorisch?
Bspw.:
Im Krieg(e) sterben sie.
Im Haus(e) befanden sie sich.
Kann das Dativ-e hier auch weggelassen werden?
4 Antworten
Das Dativ-e ist antiquiert.
Man schreibt und spricht es aber
- in verschiedenen Dialekten: auf dem Rade, vor dem Tore
- in alten Gedichten und Liedern: "Von drauß', vom Walde, komm' ich her, (...)"
- in vielen Wendungen, jedoch nicht zwingend: im Jahr(e) 1890, zu Buch(e) schlagen, zu Pferd(e) kommen, bei Tag(e), im Licht(e)/Schein(e)/Glanz(e) des/der/etc. ..., bei Licht(e) betrachtet, bei Hof(e), aus diesem Grund(e), etc.
- bei: etwas am Rande bemerken, im Zuge dessen, gern / gerne, zu Haus / zu Hause
Das alles sind nur Beispiele, die Liste ist nicht erschöpfend.
Bei deinen Beispielen ist beides möglich.
Das Dativ-E ist glaube ich niemals obligatorisch, bestenfalls in erstarrten Formulierungen wie zuhause oder zugrunde (wenn Du so etwas zählen willst). Es ist in manchen stehenden Formulierungen kanonisch (zu Lande und zu Wasser, das Kind im Manne), in anderen gebräuchlich (in vollem Gange, dem Freunde zu Ehren) und sonst selten.
Man darf es aber natürlich nie in Fällen verwenden, in denen es historisch nie verwendet wurde, z.B. bei Feminina oder schwach deklinierten Wörtern (Herr, Bub, Graf) oder bei Wörtern, die auf Vokal oder e+Liquida enden (Atem, Stuhl, Boden, Bohrer). Auch bei Fremdwörtern paßt es nicht.
Kannst du bei deinen Beispielen weglassen.
Würde ich an deiner Stelle auch tun.
Ich würde das aber von Fall zu Fall entscheiden - und meinem Bauchgefühl folgen.
Gruß, earnest
Das wird nur noch poetisch verwendet.
Sicher? Ich habe ziemlich oft ,,im Jahre“, ,,im Stande“, ,,zu Hause“ und ,,im Falle“ gelesen.
Danke.