Im Krimi hört man bei Vermisstenfällen immer, dass die Polizei erst ab 24h gestartet werden kann. Wie viel ist an dieser Aussage wirklich dran?

6 Antworten

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Wie immer bei Rechtsfragen:

"Es kommt darauf an, ob..."

Zuerst einmal: NEIN, es gibt keine 24h-Wartefrist. Wenn eine Person vermisst wird, dann kann man sofort bei der Polizei eine Vermisstenmeldung machen.

ABER: Die nächsten Schritte der Polizei hängen wesentlich davon ab, wer vermisst wird.

Handelt es sich um einen Erwachsenen im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, ohne Anzeichen für Selbst- oder Fremdgefährdung und ohne Hinweise auf eine Straftat, dann geht die Polizei eher davon aus, dass die Person nicht gefunden werden will.

In diesem Fall wird (oftmals erst am nächsten Tag) die Person zur Fahndung ausgeschrieben.

Trifft die Polizei auf die zur Fahndung ausgeschriebene Person, dann entscheidet sie darüber, ob ihr Aufenthaltsort weitergegeben werden darf.

Bei Kindern, vermutlich hilflosen Personen oder Anzeichen einer Straftat erfolgt die Ausschreibung zur Fahndung hingegen sofort. In solchen Fällen kommt es oftmals auch zu (sehr personalintensiven) Suchaktionen wie zuletzt im Fall des vermissten jährigen Adrian.

PolNRW93  08.05.2024, 23:22

Wenn ein erwachsener Mensch unter den Voraussetzungen, die du genannt hast, „vermisst“ wird, sprich: bloß nicht erreicht werden kann…

dann wird nach dem auch am nächsten Tag nicht polizeilich gesucht.

Ich darf mich als Erwachsener aufhalten, wo ich möchte und muss dafür bei niemandem Rechenschaft ablegen.

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Bei Kindern und jugendlichen wird sofort gesucht.
Bei erwachsenen wird, wenn nicht von einer Straftat // Suizid // Verletzung nach Wanderung etc. ausgegangen wird, auch nicht nach 24h gesucht.
Denn Erwachsenen dürfen tun und lassen was sie wollen und müssen sich nicht bei ihrer Familie abmelden.

lg

Bei Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen geht das sofort.

Bei normalen Erwachsenen ist das wirklich so, könnte ja sein, dass derjenige nur mit nem Kumpel in ne bar gegangen ist und dann bei dem schläft.

Oder spontan mit seiner geliebten nach Paris geflogen ist.

Dafür ist die Polizei nicht da

HfPol110  08.05.2024, 20:07

Bei einer erwachsenen Person macht die Polizei auch nach 24 h nichts. Es sei denn irgend etwas spricht für eine Straftat // Suizid // verletzte Person nach Wanderung etc.

Sonst Kann ein erwachsener tun und lassen was er will und muss sich nicht bei seiner Familie abmelden.

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Wenn es sich nur um den Fall einer vermissten, erwachsenen Person handelt, stimmt das. Das ist schon sehr kurz finde ich.