Ich muss ins Heim?

10 Antworten

Das Jugendamt ist KEINE Strafbehörde für Kinder, die diese in das Heim als Kinderknast steckt!. Und das Jugendamt geht auch nicht so vor, wie du es beschreibst.

Das Jugendamt handelt im Sinne des Kindes. Kinder werden nur dann aus Familien gerissen, wenn ihnen in der Familie große Gefahr droht, etwa durch misshandelnde oder vernachlässigende Eltern. Kinder in deinem Alter kommen dann im Allgemeinen nicht ins Heim, sondern in eine betreute Jugend-WG. Weiterhin ist es völlig undenkbar, dass so etwas geplant wäre, ohne dass du davon weißt. Sowas würde mit dir besprochen werden und deine Wünsche wären ganz maßgeblich wichtig für die Entscheidung.

 

Ich weiß nicht, was deinen Vater dazu bewegt, so einen Mist zu erzählen und dir so Angst zu machen! Ich bin stinksauer und finde, dass solltest du auch sein.

Weißt du was? Ruf doch beim Jugendamt mal an und frag das nach- DAS könnte die nämlich durchaus interessieren und dann jemand mal mit deinem Papa sprechen (mehr wird da auch nicht sein, als ihm zu sagen, dass es so nicht geht). Und selbst wenn dir niemand beim Gespräch hilfen will, weißt dus dann zumindest ganz sicher.

Ich bin wirklich entsetzt über deinen Vater!

Anscheinend ist dein Wohl bei deinem Vater gefährdet, daher die Einweisung. Gibt bestimmte Vorraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit du bei deinem Vater leben darfst.

Eventuell darfst du sogar weiter in deine jetzige Schule gehen.

Dein Vater wird wissen, warum es so ist. Es ist auch nicht fair von ihm, dass er Dir das nicht erklären will. Frage ihn noch einmal, denn es ist wirklich unschön, wenn Du von fremden Leuten aufgeklärt wirst. 

Sprich auch  mit dem Jugendamt darüber. Natürlich wird dafür gesorgt, dass Deine schulische Bildung fortgeführt wird. Weil Du schon 16 bist, wirst Du auf jeden Fall angehört und ernst genommn.

Du bist 16 Jahre, und daher hast DU ein gewaltiges ENtscheidungsrecht in dieser Sache.

Die Entscheidung dazu treffen weder dein Dad, noch das Jugendamt, oder eine andere Stelle.

Allein das Familiengericht trifft dazu eine Entscheidung die für alle bindend ist. Und maßgeblich wird das Gericht dich dazu befragen.

Denn du hast folgende Entscheidungsbefugnisse:

eigene Entscheidung über Namensänderung (§§ 1617a - 1618, 1757 BGB, Art. 10, Art. 47 EGBGB)

Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen (§ 159 FamFG)

Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung (§ 1671 Abs. 2 BGB)

Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen (§§ 1746, § 1762 BGB)

Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen § 167 Abs. 3 FamFG

Vollendeung des 16. Lebensjahres

Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB)

Testierfähigkeit (§ 2229 BGB)

Lass dir also nicht mit Ämtern drohen. Oder mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Sorgerecht der Eltern. Das ist alles kalter Kaffee.

Den wesentlichen Teil der Entscheidung trägst du und nicht andere.

hi,

vielleicht will dir dein vater damit ja nur drohen oder angst machen,

ruf doch mal beim jugendamt an und schilder denen dein problem und deine sorgen und frag dort nach, was an der sache dran ist...