Darf mein Vormund mich zwingen (Jugendamt)?
Hi, bald sind Sommerferien und da hat das Heim indem ich wohne eine Woche ein Ausflug geplant, wer nicht möchte muss nicht. Ich war drauf eingestellt dass ich in dieser Woche zu meiner Mutter fahre dar die Einrichtung geschlossen sein wird. Mit dem Jugendamt wurde in einem "HPG" abgemacht, dass ich in jeden Ferien mindestens für so 10 Tage zu ihr fahren darf. Das Jugendamt und meine Mutter verstehen sich sehr gut. Nun ist das Problem bzw. Der Grund warum ich hier schreibe... der Ausflug ist in 3/4wochen und nun möchte mein vormund dass ich da mitgehe dar ich mich mehr mit den Jugendlichen verstehen soll doch ich habe gute Gründe nicht mitzugehen, oftmals betonte sie dass ich solle und nun hört es sich so an als würde sie mich zwingen ? Ich meine... ich darf so oder so immer zu meiner Mutter also ist das die perfekte lösung um nicht am ende in der Kälte draußen zu schlafen....
(Bin 17, in 8 Monaten 18... falls das relevant ist)
3 Antworten
Dein Vormund hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und darf entscheiden, wo du dich aufhältst.
Kannst du nicht in einer anderen Sommerferienwoche zu deiner Mutter fahren?
Vielleicht kannst du ja auch mal deinen zuständigen Sachbearbeiter vom Jugendamt fragen, wie er die Lage sieht. Er kann zwar nicht über deinen Aufenthaltsort bestimmen, hat aber Einfluss auf deinen Vormund.
Versuche zu verstehen, wieso sie wollen, dass du mitkommst und deinem Vormund nochmal zu erklähren, warum du das nicht willst - so kommt ihr vielleicht auf eine gemeinsame Lösung.
Was ist seit du die Frage gestellt hast passiert? Gibt es schon eine Lösung?
Ich muss da jetzt mit, wenn ich nicht gehe werden andere "Maßnahmen " gezogen ...
ja darf er. den rest kann er mit deiner mutter absprechen.