Unter 18 ausziehen...

7 Antworten

habe ich auch schon davon gehört. aber das wird nur in ganz seltenen Fällen durchgesetzt! und dann das geht nicht, sobald du dich nicht so gut mit deiner familie verstehst!

Matula aus der krimiserie hat mal in einem Film gesagt : Der Sohn der Vater und Mutter verlässt und dem Weibe folgt. Ist das jetzt eigentlich generell eine Regel dass das so sein muss oder kann man seine Alte auch ins Elternhaus mitbringen und einziehen.

in den meisten fällen übernimmt das jugendamt nur die kosten für ein betreutes wohnen.

Das Jugendamt prüft, ob das Verhältnis so schlecht ist, dass du dort nicht mehr wohnen kannst. Dass dann auch betreute (!!!) WGs und Wohnungen in Frage kommen, stimmt (Betreuen tut dann das Jugendamt- glaube bloß nicht, dass dann niemand dir etwas mehr zu sagen hätte)

Es stimmt nicht, dass es das auch bezahlt. Deine Eltern sind weiterhin unterhaltspflichtig und müssten dann dafür aufkommen. Können sie es nicht, wäre der Staat verantwortlich- der dann ebenfalls den Nachweis braucht, dass es wirklich unzumutbar ist.

Aber dann müssten deine Eltern schon schlagen, schimpfen, belästigen und so und nicht, wenn ihr euch einfach nicht versteht.

Aber wenn du ausziehen möchtest: Frage deine Eltern, denn ab 16 Jahren darf man alleine Wohnen mit der Erlaubnis der Eltern.