Ich bin 22 jahre alt?

9 Antworten

Du bist 18+ (22) also Volljährig sozusagen und da darf die Mutti nix mehr für dich entscheiden bzw. dir Verbote und Vorschriften erteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Urlewas  28.04.2023, 23:56

braucht aber auch keinen Platz mehr in ihrer Wohnung zu geben.

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Du bist volljährig also kann sie dir nichts verbieten.Aber du solltest um des Friedens Willen ihr sanft beibringen das du erwachsen bist und selbst Entscheiden kannst wann und wo du hingehst.

Urlewas  28.04.2023, 23:55

…in die Mutter darf dann entschieden, ob sie ihr widerspenstiges volljährig pes Kind noch rein läßt. Ich hätte meinen Kindern die Koffer vor die Tür gestellt, wenn sie sich nicht an Verbote gehalten hätten.

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DerBraten  29.04.2023, 00:09
@Urlewas

Die Mutter und auch die Tochter müssen das Gespräch suchen.

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Urlewas  29.04.2023, 00:12
@DerBraten

Die Kommunikation dort scheint wohl nicht besonders zu klappen, wenn jemand hier solche Fragen stellt 😏

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DerBraten  29.04.2023, 00:16
@Urlewas

Es gibt nur zwei Möglichkeiten die sie dann noch hat. Die erste wäre die Pein zu ertragen und die zweite auszuziehen. Wobei die zweite die schwerere wäre.

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Ist eigentlich einfach:

Hast du deine eigene Wohnung und sorgst für dich selbst, kannst du jede Kirmes besuchen, die du besuchen magst. Deine Mutter kann dir da nicht mehr reinreden. Du bist selbst für dich verantwortlich.

Wohnst du noch bei deiner Mom im Haushalt, gelten ihre Regeln. Du bist volljährig, sie muss dich nicht mehr bei sich wohnen lassen. Bist du noch in der ersten Ausbildung/Studium kann sie sich auch für den Unterhalt in Geldform entscheiden und dich vor die Tür setzen. Bist du nicht mehr in der ersten Ausbildung, hast zu oft gewechselt oder grundlos abgebrochen, kann sie dich auch ohne Unterhalt vor die Tür setzen.

Emelina  29.07.2023, 06:53
Wohnst du noch bei deiner Mom im Haushalt, gelten ihre Regeln.

Die Regeln der Mutter gelten aber nur in ihrem Haushalt. Wie die volljährige Tochter ihre Freizeit außerhalb des Haushalts verbringt, geht die Mutter nichts mehr an.

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TamraElara  29.07.2023, 09:26
@Emelina

Ja und Nein. Sie muss ihre Tochter nicht alkoholisiert in der eigenen Wohnung akzeptieren und auch nicht nach Rauch riechend. Sie kann auch die Zeiten regeln, zu denen die Tochter nach Hause kommen sollte (nachts um 2 mit Schlüsseln und Türen klappernd, muss sie ebenfalls nicht akzeptieren) Ihre Wohnung, ihre Regeln.

Sie muss sie eigentlich gar nicht mehr akzeptieren, sie ist nicht verpflichtet die volljährige Tochter bei sich wohnen zu lassen. Sie kann sich auch für den Unterhalt in Geldform entscheiden. Für 2023 wären das 930 Euro, inklusive Wohnanteil und inklusive Kindergeld. sprich das Kindergeld wird angerechnet und kommt nicht obendrauf. Und das halt auch nur, solange die Tochter sich in der ersten Ausbildung befindet.

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Deine Mutti kann dir formal nicht verbieten. Hingehen und gut ist. Selbst wenn Sie die Polizei ruft, wird sie von den Beamten zurück gewiesen, wenn keine schwerwiegende Gründe vorliegen.

DerBraten  28.04.2023, 23:34

Schwerwiegende Gründe müsste sie nachweisen wie psychische Störungen, oder Gefahr der Selbst Tötung oder wenn sie die Vormundschaft über ihre Tochter hätte was es in Deutschland nicht mehr gibt.

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Melli0022525 
Fragesteller
 28.04.2023, 23:39
@DerBraten

Psychische Störungen habe ich nicht

Vormundschaft hat sie auch nicht Gefarahr bin ich auch nicht

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DerBraten  28.04.2023, 23:44
@Melli0022525

Das waren nur die Gründe wo die Polizei eingreifen müsste. Das ist keineswegs auf dich gemünzt. Es ist bei jedem so wo die Polizei eingreifen müsste. War kein persönlicher Angriff.

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Melli0022525 
Fragesteller
 28.04.2023, 23:45
@DerBraten

Wo kann ich mir den hilfe holen weil es mir verboten wird

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DerBraten  28.04.2023, 23:58
@Melli0022525

Beim Rechtsanwalt, Polizei eigentlich jeden den du kennst und der weiß das du 18 bist. Du kannst dich auch mit kirchlichen Vertretern anvertrauen denn sie unterstehen der Schweigepflicht. Vielleicht können sie dir empfehlen wie du dein persönliches Gefängnis verlassen kannst. Aber kannst du nicht erstmal ein vernünftiges Gespräch mit deiner Mutter führen ? Ich glaube dass sie Angst um dich hat. Die musst du ihr nehmen. Ich glaube dass wäre im Moment das vernünftigste. Die anderen Schritte kannst du im Anschluss starten, falls sich nichts geändert hat.

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Melli0022525 
Fragesteller
 28.04.2023, 23:41

Schwerwiende gründe gibt es nicht

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DerBraten  29.04.2023, 00:08
@Melli0022525

Ein schwerwiegender Grund wäre schön gegeben wenn du überhaupt nicht Raus darfst das wäre nämlich Geiselnahme. Freiheitsentziehende Maßnahmen darf nur ein Richter anordnen.

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Urlewas  29.04.2023, 00:22

Aber sie kann der Tochter die Koffer vor die Tür stellen, wenn sie nicht gewillt ist, sie an ihre Regeln zu halten. Volljährig oder nicht - hat sich jeder an die Anweisungen des „Gastgebers“ zu halten, oder riskiert sein „Wohnrecht“.

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Emelina  29.07.2023, 07:01
@Urlewas

Wenn die Tochter noch in Ausbildung ist, kann die Mutter ihr zwar "die Koffer vor die Tür stellen", aber dann muss sie ihrer Tochter Barunterhalt bezahlen.

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Urlewas  29.07.2023, 08:34
@Emelina

So einfach ist das nicht…da muß die Tochter erst mal den Prozess gewinnen.

Auch müssen die Eltern betucht genug sein, dass man ihnen was abnehmen kann.

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Emelina  30.07.2023, 07:12
@Urlewas
So einfach ist das nicht…da muß die Tochter erst mal den Prozess gewinnen.

Welchen Prozess? Volljährige Kinder können (dank Internet) sehr leicht herausfinden, welcher Unterhalt ihnen von ihren Eltern zusteht. Eltern können das dort auch genauso nachlesen.

Ein „Prozess“, also das gerichtliche einklagen des Unterhalts, ist nur dann nötig, wenn die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihrem Kind nicht nachkommen.

Auch müssen die Eltern betucht genug sein, dass man ihnen was abnehmen kann.

Natürlich gibt es einen Selbstbehalt für die Eltern, aber wenn sie über den Selbstbehalt hinaus verdienen, können und müssen sie Unterhat leisten. Dazu müssen sie nicht „reich“ sein, sondern nur „Normalverdiener“ sein.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum manche Eltern ihren volljährigen Kindern, die noch in Ausbildung sind, zwar die „Koffer vor die Tür stellen“ wollen, aber dann nicht bereit sind ihr Kind finanziell so zu unterstützen wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Meine Kinder hatten eine Ausbildung (Studium), die bis weit in ihre Volljährigkeit gedauert hat. Ich wäre niemals auf den Gedanken gekommen, ihnen den Unterhalt (der ihnen zusteht) zu verweigern.

Eltern, die mit ihrer Verweigerung (den vorgeschriebenen) Unterhalt zu zahlen, ihre Kinder zu gerichtlichen Maßnahmen (Prozess) zwingen, werden ihrer (nicht nur gesetzlichen, sondern auch moralischen) Verantwortung als Eltern nicht gerecht.

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Urlewas  30.07.2023, 10:20
@Emelina

Was du und ich tun, darum geht es hier überhaupt nicht.

FS kann es ja versuchen . Nicht meine Angelegenheit. 😏

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So lange Du mit Ihr zusammenlebst kann sie das!

Dürfen steht auf dem anderen Blatt.