Hundesteuern Für hartz 4/sozialempfänger

11 Antworten

Deine Frage wurde ja schon beantwortet, aber ich wollte dir nur kurz noch was sagen.

Ich finde es gut, wenn du dir einen Hund in deiner Situation holst. Mir hätte das auch sehr geholfen, wenn mein Mann damals nicht dagegen gewesen wäre (und es auch sonst die Umstände zugelassen hätten). Also ich kann es immer empfehlen, denn ein Hund gibt einem so viel... es sind einfach tolle Lebewesen und sie gehen mit dir durch dick und dünn.

Was aber natürlich auch heißt, dass man den Hund sein Leben lang hat und man sich darüber im Klaren sein muss, dass man ihm auch, wenn es einem irgendwann wieder besser geht, gerecht werden muss ! Ich denke und hoffe, dass du dir dessen bewusst bist. :)

Jedenfalls wünsche ich dir alles Gute für die Zukunft und dass es dir bald besser geht!

Jussychen 
Fragesteller
 11.05.2013, 15:41

Das ist sehr lieb von dir danke :) Ja ich bin mir 100% sicher das ich den hund (gennerell ein tier) Nie weggeben würde nur weil es mir besser geht. Wenn ich mir ein tier hole dann immer nur bis zum schluss :) Ich bin sowieso sehr anhänglich und könnte mich nie von einem tier trennen. Ich hatte damals schon sehr viele tiere und habe bei jedem tier gemerkt das es mir hilft.Ich bin sehr oft zuhause weil ich hier keine freunde habe und das wäre auch ein grund ein hund zu haben ich wäre draussen unter menschen und hätte frische luft und würde dem hund damit auch was gutes tun :) Dir wünsche ich auch alles gute für die zukunft :) Liebe grüße

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Auf der Seite der Hansestadt Lübeck findest Du die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer. Leider steht dort nichts von einer Ermäßigung für Geringverdiener.

http://bekanntmachungen.luebeck.de/index.php?type=content&action=view&id=4211

Jussychen 
Fragesteller
 09.05.2013, 18:10

Danke für deine antwort. Dann haben die es wohl wieder geändert hatte einen beitrag gelesen von 2010 das die hundesteuer nur zur hälfte ist. Ich werd morgen dort auf jeden fall mal anrufen

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Guten Tag, mal ernsthaft: Ich finde, dass die Antworten, die hier teilweise auf eine anständig und freundlich gestellte Frage sehr niveaulos sind. Von "Freundlichkeit" hält man in der heutigen Zeit wohl nicht mehr viel. Die hilfesuchende Person hat hier niemanden persönlich gebeten, ihre Hundesteuer zu bezahlen. Bestimmt hat diese nämlich auch vorher gearbeitet und AUCH Steuern gezahlt, aber damit braucht man sich nicht aus dem Fenster lehnen, ICH bezahle auch Steuern: EINKOMMENSSTEUER, HUNDESTEUER, KFZ-Steuer und VOR ALLEM: MwSt auf alle Hundeartikel, Fressen usw. und das für meine 4 (!!!) Dobermänner. Denken SIE einfach mall nach bevor Sie voreilig Urteilen..aber nun ja, ist ja nur ein Forum. Zum Glück sehr ich jeden Tag, wie die Leute sich in der Realität verhalten. Die Anonymität im Internet lässt die kleinen "Duckmäuser" zu Höchstform auflaufen. In diesem Sinne.....

Meine Freundin gibt ihren Hund bei mir hab nun für immer weil sie nicht mehr für ihn sorgen kann! Es geht um einen Chihuahua der nun drei Jahre ist! Sie hat mir so weiter gegeben das man für ihn keine steuern zahlen muss ich hab aber nach nun gelesen das, dass so nicht stimmt. Also hat sie sozusagen drei Zahre keine Hundesteuer gezahlt. Muss ich das jetzt nachholen ? Und kann ich auch Hundesteuer monatlich zahlen? Ich wohne in Pforzheim

Aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) geht hervor, dass Bezieher von Leistungen nach dem SGB II zur Zahlung der vollen Hundesteuer verpflichtet sind (Az.: 14 A 3020/08 und 14 A 3021/08).

Laut Urteilsbegründung handelt es sich bei der Hundesteuer um eine Aufwandsteuer. Die hierdurch entstehenden Kosten könnten durchaus vermieden werden. Der Grundsatz, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf, spiele keine Rolle.

Wie die Hundesteuer aufgebracht wird, ist den Richtern zufolge unerheblich. So könne eben nicht argumentiert werden, dass sich Bezieher von Sozialleistungen oder Geringverdiener von ihrem Haustier trennen müssten, falls ihnen bei der Hundesteuer nicht entgegen gekommen wird.

Als einziger Ausweg für finanziell schwache Hundehalter komme der sogenannte “Billigkeitserlass” in Betracht. Im Einzelfall sowie unter bestimmten Bedingungen könne eine Kommune die Hundesteuer zumindest teilweise erlassen.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/12.06.2010-hartz-iv-empfaenger-muessen-komplette-hundesteuer-zahlen/