Hund treten als Gefahrenabwehr legitim?
Meine Frage ist theoretisch zu verstehen.
Mal angenommen ich laufe im Park tagsüber entlang und ich sehe so ca 20m von mir entfernt eine Frau die mit ihrem angeleinten, mittelgroßen Hund gassi geht.
Ich sehe, dass der Hund mich im Blick hat und anfängt laut zu bellen und mich nicht aus den Augen lässt. Der Hund fängt an sich gegen die Leine zu lehnen (wie Hunde das so machen wenn sie dringen nach vorne gehen wollen aber von der Leine zurückgehalten werden). In dem Moment reist die Leine und die Frau ruft noch ihrem Hund dauernd hinterher "bleib stehen" oder "komm her" oder sowas.
Der Hund reagiert nicht und rennt ohne Umweg sofort auf mich zu.
Ich weiß dass es immer heißt man soll ruhig bleiben und jeder Hunderbesitzer der Welt versichert einem immer wieder dass er niemals zu beißen würde.
Aber wäre es rechtlich legitim diesem Hund, wenn er bei mir angekommen ist, volle breitseite ins Gesicht zu treten, Verletzungen beim Hund oder sogar den Tod in Kauf zu nehmen?
Ich persönlich würde wahrscheinlich auch eher ruhig bleiben, da ich schon ein Hundemensch bin, und der Hundebesitzerin hinterher ein paar Worte erzählen aber die Frage ist ob ich mich strafbar gemacht hätte wenn ich den Hund mit einem sauberen Trick einfach das Gesicht zerstöre? Wichtig: der Hund hat noch nicht gebissen. Die Besitzerin könnte also hinterher aussagen, dass der Hund gar nichts getan hat (was faktisch auch stimmt) und dass er wirklich nur spielen wollte.
Klingt grausam aber wenn ich zbs eine 3jährige Tochter hätte, die in diesem Szenario neben mir steht, würde ich das definitv eher tun als einfach ruhig zu bleiben und zu hoffen..
Danke schonmal für euren Input aber verzichtet bitte auf irgendwelche Tipps, wie man sich verhalten sollte :) es geht mir wirklich nur um den Aspekt der Gefahrenabwehr und rechtlichen Konsequenzen, danke.
8 Antworten
Naja, es könnte auch Nachteile mit sich bringen. Es gab schon mal einen Fall wo 3.Männer sich gegen einen Rottweiler zur Wehr setzen wollten. Das Problem war das das den Hund nur provoziert hat und er nur noch aggressiver auf sie drauf gegangen ist, wodurch sich echt schlimme Verletzungen mit sich trugen. Sich zurück ziehen wäre wohl das klügste
Ich war mal im Winter in der Taunusanlage in der Mittagspause unterwegs. Meine 'Business Schuhe hatte ich witterungsbedingt gegen robust Arbeitsschuhe getauscht, die, in diesem Fall auch Stahlkappen hatten. Diese habe ich nicht bewußt gesucht, aber in meiner Größe und bei robusten Schuhen waren die mit dabei und günstig.
Ein großer Hund kam dann agressiv auf mich zugerannt, der Besitzer war ca. 40 Meter von mir entfernt und konnte das Tier offenbar auch nicht mehr beeinflussen.
Ich habe dann auf die richtige Entfernung gewartet und zugetreten. Der Treffer fand irgendwo im Hals Kopfbereich statt. Erkennbare Verletzungen hatte der Hund nicht. Er hat allerdings jede Angriffstätigkeit eingestellt und der Besitzer kam herbei.
Er hat dem Hund noch zusätzlich eins übergezogen. Fand ich jetzt auch nicht unbedingt nötig.
Ingesamt halte ich eine korrekte Erziehung der Tiere und ein verantwortungsvolles Verhalten der Besitzer für sinnvoller, da ich auch zum Selbstschutz nicht gerne Tiere verletze. Werde ich in vergleichbarer Situation wieder so machen.
Auch Hundebesitzer sollten wissen. nicht alle Passanten wollen spielen; schon gar nicht gebissen werden.
Edit: wenn der Hund mich beißt, darf ich alle Arten der Selbstwehr einsetzen, ist klar. Aber der Hund in dieser Story hat ja noch nicht zugebissen. Eigentlich hat der Hund gar nichts gemacht sondern ich hab nur befürchtet dass er mich beißen könnte und trete zu. Weiß jemand wie sich das rechtlich da verhält?
hallo
Das einzige was mir ein wenig sorge ist dieser unterton in deiner frage. Ob du ihm mit einem sauberen tritt das gesicht zertreten darft. Aufgrund dessen würde ich - solltest du in diese situation kommen erst mal prüfen ob DU die situation hergestellt hast um das rauszufinden. Hört sich psycho an.
Sorry
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html
Danach bist du gerechtfertigt. Dies gilt auch, wenn du begründet davon ausgehen darfst, in Gefahr zu sein.