Hund ohne Papiere anmelden etc?

10 Antworten

Hallo,

es kommt auf euer BL an. In vielen Bundesländern ist es NICHT erlaubt einen Listenhund von Privatleuten zu kaufen.

Wenn in eurem BL Listenhunde von Privatpersonen erworben werden dürfen, hat sich der Verkäufer (sofern er ihn aus dem Ausland hat) strafbar gemacht (Impfung, Importverbot), ihr aber nicht, solange es glaubhaft ist, dass ihr nicht wusstet wo der Hund herkommt.

Lasst de Hund impfen und chippen, der TA wird euch dann einen blauen EU Heimtierauweis austellen, informiert euch, welche Auflagen ihr in eurem BL und eurer Gemeinde erfüllen müsst, wenn ihr einen Lsitenhund halten wollt und richtet euch danach.

Bei der Anmeldung für den Hund muss man tlw. den Vorbesitzer angeben, da tragt ihr einfach den "Züchter" ein.

Habe gerade in eurem Hundegesetzt nachgelesen, SH hat anscheinend keine Liste mehr.

du benötigst keine "Rassepapiere" um einen Hund anzumelden, wäre ja ziemlch ungüsntig für alle Leute die einen Mischling haben ;-)

Redet mi dem TA das er den Hund vernünftig impft und chippt, meldet den Hnd bei eurer Gemeinde an und lernt aus euren Fehler!

Rasseproblematik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der American Staffordshire Terrier zählt, mit Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in denen es keine Rasseliste gibt, in allen Ländern Deutschlands zu den Listenhunden, die umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden. In fast allen deutschen Bundesländern unterliegt die Haltung strengen Auflagen. Der Import dieser Rasse nach Deutschland ist durch das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verboten.

In Österreich steht der American Staffordshire Terrier in allen drei listenführenden Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Vorarlberg) auf der Rasseliste. Je nach Bundesland ist ein Hundeführerschein (Wien), Sachkundenachweis (Niederösterreich) oder eine Sondergenehmigung des Bürgermeisters (Vorarlberg) zur Haltung erforderlich.[4]

In der Schweiz gibt es in 13 von insgesamt 26 Kantonen eine Rasseliste. In all diesen Listen ist der American Staffordshire Terrier aufgeführt und seine Haltung als bewilligungspflichtig angegeben. In den Kantonen Genf, Wallis und Zürich sind Haltung, Zucht und Einfuhr verboten. Auch in Dänemark steht der American Staffordshire Terrier auf der Rasseliste des Hundegesetzes.

Wie bei allen Rassen, die allgemein zu den Kampfhunden gezählt werden, gibt auch zum American Staffordshire Terrier eine Kontroverse über die rassebedingte Gefährlichkeit für Menschen. Kritiker gehen von einem übersteigerten Angriffs- und Kampfverhalten aus.[5] Eine vergleichende Studie von Listenhunden mit Golden Retrievern kommt dagegen zu dem Schluss, dass signifikante Unterschiede im Aggressionsverhalten nicht existierten.[6] 

Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/American_Staffordshire_Terrier

Da habt ihr wohl jetzt ein Probelm...

kokobeansxd 
Fragesteller
 14.09.2017, 20:33

Wohne in SH:)

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lewei90  14.09.2017, 20:37
@kokobeansxd

Na, immerhin. Dann muss man aber sicherlich dennoch Auflagen erfüllen. Informiert ecuh und guckt, wie ihr das regeln könnt. Vermutlich ist eine Zusammenarbeit mit dem Tierschutz wirklich das beste. 

Und sucht euch andere Quellen. Wikipedia ist nur als Anfangspunkt geeignet!

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Jesaya007  14.09.2017, 20:49
@lewei90

Ob ich da schon grinsen würde, glaube kaum. Wenn der Hund aus dem Ausland ist und ihr das wusstet und ihn trotzdem gekauft habt, habt ihr euch strafbar gemacht. Auch SH gehört zu Deutschland und es ist verboten den AmStaff ins Land einzuführen, genauso wie es verboten ist einen Hund ohne Chip und ohne Tollwutimpfung und internationalen Heimtierausweis einzuführen. Euch wird das grinsen hoffentlich noch gründlich vergehen! Bleibt zu hoffen das der Hund zügig beschlagnahmt wird und über das Tierheim in Verantwortungsvolle Hände kommt.

6
lewei90  14.09.2017, 20:52
@Jesaya007

Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen...

Mittlerweile finde ich den Fargesteller auch recht uneunsichtig (siehe weiter unten), von wegen: "Wir haben uns informiert und das ist alles völlig legal"...

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Hallo,

grundsätzlich kommt es darauf an, in welchem Bundesland ihr lebt.

In den meisten Bundesländern ist es nicht erlaubt, so einfach so einen Hund zu halten.

Fast immer muss man VOR der Anschaffung einen Antrag auf Haltungserlaubnis stellen und die entsprechenden Vorgaben erfüllen. Häufig darf man so einen Hund auch nicht einfach dann kaufen (wenn man die Erlaubnis erhalten hat), sondern darf so einen Hund nur aus dem Tierschutz übernehmen.

Wohnst du in einem solchen Bundesland, dann hast du durch dein Tun bereits bewiesen, dass du als Halter unzuverlässig bist und dir wird keine Haltungserlaubnis erteilt - der Hund landet dann im Tierschutz.

Alles Gute für den Hund

Daniela

da du ihn jetzt schon hast... ein TA kann dem Hund einen Chip verpassen nur wird dann nicht reinrassig amstaff angegeben sondern amstaff mischling wichtig sind die imofungen tollwut und die anderen sachen meine hat impfung DAPPi und Lmulti ... jedoch kann der amstaff als listenhund gelten und du musst daher evtl. wesenstest etc. machen und du musst das auch mit dem vermieter abklären da leider diese hunde als potentiell gefährlich gelten wobei eigentlich jeder hund potentiell beißen kann... aber nja is halt so

eggenberg1  14.09.2017, 19:51

leider gleten auch  dei  staffmischlinge  hier  in deutschland als listenhunde  -- armes deutschland  , aber ist nun mal so .man könnte ihn allerhöchtens als  boxer oder auch als bardino -mix bezeichnen.

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Jesaya007  14.09.2017, 20:01
@eggenberg1

Auch das funktioniert nicht mehr. Das Amt ist nicht blöd. Was im Impfpass steht ist völlig irrelevant. Wenn sie es anordnen muss ein Rassegutachten gemacht werden und dann ist der Schmu vorbei.

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lewei90  14.09.2017, 20:22
@Jesaya007

Da wird im Zweifel bestimmt sogar ein DNA Test gemacht. Spätestens dann kommt raus, dass er ein Amstaff(mix) ist und dann ist das Problem noch größr, von wegen Täuschung, Falschangabe etc. 

Sollte der Hund tatsächlich (warum auch immer) mal zubeissen (ja, das kann immer mal passieren), dann ist euer Problem noch riesiger! 

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Sorry aber wenn der Hund aus dem Ausland kommt war das schon strafbar. Die Einfuhr von Listenhunden ist verboten und illegal.

Und in fast jedem Bundesland ist zudem auch der kauf von privat verboten und illegal.

Und ihr habt einen vermehrer unterstützt.

Vermutlich werdet ihr ihn nicht mal einfach angemeldet bekommen je nach dem wo ihr lebt braucht ihr vorher eine Erlaubnis.

Bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit und das ist auch richtig so: Hohe Geldstrafe, Abnahme des Hundes und mit Glück ein generelles haltungsverbot für Hunde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.
kokobeansxd 
Fragesteller
 14.09.2017, 20:20

1. er war hier in S-H 2. man darf Hunde von privat kaufen, da wir unsere Bulldogge auch so gekauft haben und wir uns da informiert haben.

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lewei90  14.09.2017, 20:46
@kokobeansxd

Hunde ja, aber eben KEINE Listenhunde. Buldoggen sind, meine ich, keine Listenhunde. Da gelten IMMER besondere Regeln. Alle anderen Hunde darf man kaufen, wo man will (ob man das tun sollte, ist eine andere Frage). 

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lewei90  14.09.2017, 20:48
@Daywalker1965

Da hat mans wieder: Einmal was gelesen, schon meinen die Leute, bestens informiert zu sein! Das gilt NICHT für Listenhunde! Alle anderen Hunde darf man in der Tat von privat kaufen. 

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