Hund nach mehreren Jahren anmelden?
Hallo ihr Lieben.
Ich habe ein "Problem".. Und zwar geht es um meine Hunde. Ich habe einen Mini Chihuahua den ich 2014/2015 angemeldet habe. Bei uns muss man einen Hundeführerschein machen, ich habe damals die Theorie bestanden und dann habe ich irgendwann nicht mehr dran gedacht die Praxis zu machen. Die Stadt hat sich auch nicht mehr gemeldet dazu. Habe mir dann 2016 einen "normalen" Chihuahua als Spielkameraden für die kleine geholt. Wollte sie immer anmelden, aber halt nie gemacht. Ich weiß eigene Dummheit und selber schuld. Bin jetzt halt vor kurzem nach Hannover ungezogen und der "normale" Chihuahua hat Welpen bekommen. Habe alle Welpen verkauft und jemand hat dann den Welpen angemeldet und heute wo ich mit den Kindern auf dem Spielplatz war und wir wieder gekommen sind meinten die Nachbarn, dass jemand da war und etwas wissen wollte wegen meinen Hunden. Ich denke mal weil meine kleine noch in einer meiner alten Stadt angemeldet ist, denkt derjenige, dass ich überhaupt keine Steuern bezahle. Muss ich jetzt mit einem Bußgeld rechnen? Dass ich die Hundesteuer zurück bezahlen muss ist mir klar.. und dass ich den Hundeführerschein nochmal machen muss bzw zu Ende machen muss ist mir auch klar. Wenn ich ein Bußgeld bezahlen muss, was meint ihr wie viel das sein wird? Habe im Internet was gelesen von 5000€.. Den normalen Chihuahua melde ich jetzt die Tage an, bekomme schriftlich was zugeschickt und muss das denn zurück schicken. Und noch was interessiert mich : Muss ich weil ich die Welpen verkauft haben irgendwas versteuern oder so? Habe noch nie eine Steuererklärung gemacht..
Danke für eure Antworten. :)
3 Antworten
Wir sind uns selten einer meinung aber,diesmal kann ich mich @pfaffenhofener nur anschließen.
Mehr gibts dazu auch nicht zu sagen.
"Habe mir dann 2016 einen "normalen" Chihuahua als Spielkameraden für die kleine geholt."
Spielkamerad.... ja nee ist klar.... ^^
"Muss ich weil ich die Welpen verkauft haben irgendwas versteuern oder so?"
Einnahmen aus dem Verkauf von Tieren gelten als Einkommen, das mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden muss, wie das Sozialgericht Gießen in einem Eilverfahren entschied (Beschluss vom 20. März 2009, AZ: S 29 AS 3/09 ER)
https://openjur.de/u/301940.html
zum Rest deiner selbstgemachten Probleme schreib ich lieber nichts ^^
du musst den hund am wohnsitz anmelden
bei dem einen hattest du es vergessen und der andere ist gerade erst in deinen besitz gekommen, gestern und meldest ihn sofort an
nicht zugeben, dass du den hund schon länger hast, keinesfalls, du hast den frisch und meldest den auch an, das andere hattest du vergessen
Also wenn Du gerade umgezogen bist, ist das doch die Gelegenheit. Dann meldest Du die Hunde am neuen Wohnsitz an und fertig. Mich hat da noch nie jemand irgendwas gefragt.
Wegen den Welpen - also bei uns muß man Hunde erst ab einem Alter von 6 Monaten anmelden. Ich weiß nicht wie das in anderen Bundesländern ist, aber im Notfall stellst Du Dich halt "dumm". Dann hast Du nicht gewußt, daß man Welpen auch anmelden muß wenn sie verkauft wurden.
Was die Steuer betrifft - solange es sich um einen "Privatverkauf" handelt, also keine gewerbliche Zucht angemeldet ist, mußt Du auch keine Steuern bezahlen.
https://www.lohi.de/news/article/privatverkauf-im-internet-wo-sind-die-steuerlichen-grenzen.html
Halte ich fuer keine gute Idee, das mit dem erst kuerzlich erworbenen Hund! Denn es wird sicher nach dem Vorbesitzer gefragt (musste ich jedenfalls bei der Anmeldung angeben!) - und dann?