Hund aus TH holen ohne Halteerlaubnis? (hessen)?

3 Antworten

Hallo,

so ganz können deine Ausführungen nicht wirklich stimmen, denn

eine schriftliche Bestätigung, dass die Steuern schon bezahlt wurden

das ist etwas, was verwaltungstechnisch überhaupt nicht funktioniert!!

Ein STeuerbescheid - auch nicht für die Hundesteuer - kann nicht "auf gut Glück" erstellt werden und auch nicht für einen Hund, an dem ihr überhaupt noch kein Eigentum habt.

Wenn also deine ganzen Ausführungen so wahr sind wie diese Behauptung ....


mkval197 
Fragesteller
 11.05.2019, 16:34

nein, mein deutsch ist leider nicht das beste. entschuldige. wir haben den hund angemeldet und die stelle zu der wir wegen der hundesteuer gingen gab weiter dass wir dort waren

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dsupper  11.05.2019, 16:39
@mkval197

lach - das hat mit deinem Deutsch nichts zu tun!! Man kann in keiner dt. Verwaltung einen Hund anmelden, den man gar nicht hat - das Eigentum an diesem Hund liegt beim TH und daher könnt ihr den überhaupt nicht anmelden.

Also erzähl hier keine Märchen .... wenn du die Haltungsvoraussetzungen in der Landeshundeverordnung Hessen nicht verstehst, dann ist es auch nicht sinnvoll, die einfach mal hier zu posten - denn damit zeigt man nur zu schnell, dass es sich hier um ein Traumgespinst, einen Wunschtraum handelt, aber nicht um die Realität.

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dsupper  12.05.2019, 10:43
@mkval197

lach - und genau deshalb habe ich ja geschrieben, dass man nicht nur irgendetwas kopieren soll!!! Sondern rechtliche Ausführungen auch verstehen muss.

Hättest du das nämlich getan, dann hättest du gelesen, dass bei einem Neuantrag zur Haltung eines Listenhundes nicht alle Punkte erfüllte sein müssen bzw. können. (Wenn man keinen Hund hält - KANN nämlich auch noch KEINE Hundesteuer fällig geworden sein!)

Es finden dann vom § 3 nur die Voraussetzungen des Satz 1 Nr. 1 bis 3 Anwendung, denn weder die Sachkundeprüfung, noch die Wesensprüfung des Hundes, noch die Steuerzahlung kann zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.

ABER: genau darum wird die Haltungserlaubnis eben nur für wenige Jahre befristet und MUSS danach erneuert werden und DANN sind eben auch die anderen Voraussetzungen - eben auch der Nachweis der Steuerzahlung!!! - zwingend nachzuweisen.

Also: diese Auskunft kann dir so niemand gegeben haben, denn die Leute, die damit umgehen, wissen durchaus Bescheid - somit sind deine ganzen Ausführungen hier auch nur Märchen ....

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Nein du kannst den Hund erst holen wenn die Erlaubnis da ist. Ohne darf das Tierheim den Hund nicht abgeben.

normal kann man einen Hund „ auf Probe“ nehmen. Das dauert dann länger als ein Wochenende, so habt ihr euren Hund sicher


mkval197 
Fragesteller
 11.05.2019, 15:10

Dachten wir uns auch nur stellt sich die Frage ob das überhaupt möglich ist, da es sich um eine Listenhund handelt..

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dsupper  11.05.2019, 16:52
@dsupper

steht aber doch alles ganz klar in der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden

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