Hund an der Kette halten -erlaubt oder nicht?
Hallo liebe gutefrage.net Nutzer, bei mir in der Nachbarschaft wird auf einem Bauernhof ein Hund an einer schweren Eisenkette gehalten. Er ist extrem abgemagert und muss auf bei -20°C draußen bleiben. Ich habe das Veterinäramt angerufen und besagten Bauern angezeigt. Leider dürfen mir die zuständigen Tierärzte keine Auskunft über das "Ermittlungsergebnis" aus Datenschutzgründen nennen. Meine Frage lautet: Ist es in Deutschland erlaubt Hunde an einer Kette zu halten? Lg und Danke für die Antworten! Julie
8 Antworten
Hallo,
reine Kettenhaltung ist verboten! Eine Anbindevorrichtung aber erlaubt. Dies ist aber ein Unterschied. Diese läuft meist oben in einer Schiene und der Hund muss genügend Bewegungsfreiheit haben. Außerdem muss ihm eine Schutzhütte zur Verfügung stehen, die isoliert ist, sowie vor Kälte, als auch vor Hitze.Auch muss Wasser zur Verfügung stehen. Wenn der Bauer ihn an der Kette hält und er auch unterernährt ist, bekommt er Auflagen vom Veterinäramt und muss diese erfüllen, sonst kann ihm der Hund entzogen werden. Und wenn der Hund extrem unterernährt ist, wenn das offensichtlich ist, daß er zu wenig zu fressen bekommt und er verwahrtlost ist, wird das Veterinäramt auch gleich handeln. Den Bauern sind die Tiere meist egal, o.k. nicht allen, aber vielen und er holt sich halt dann einfach einen anderen Hund und das Spiel beginnt von vorne. Bis er ein absolutes Tierhalteverbot bekommt, daß dauert!
Grüssle PS: Aber toll, daß Du das Veterinäramt informiert hast, weil die meisten jammern rum , aber handeln nicht, weil sie sich ja nicht einmischen wollen und sie in nix mit reingezogen werden wollen!
oh gott! Ich glaub das ist nicht erlaubt. Bei -20°C!? Das ist ja Tierquelerrei. Ich bin wirklich nicht ganz sicher, aber ich meine das ist verboten. Ich hoffe ich konnte dir helfen
Die Anbindehaltung ist leider erlaubt, wenn bestimmte Punkte beachtet werden.
Siehe § 7: http://www.gregor-jonas.de/domino/stories/hundehaltungsverordnung.htm
nein, das war nicht der Fall. In keinster Weise! Leider...
Das Halten im Freien und die Kettenhaltung sind zweierlei Paar Schuh!!
Siehe § 7, Ansatz 2, Satz 3: "3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann."
Wenn ich die Frage so lese, habe ich auch so meine Zweifel, daß die Bedingungen bei einer Anbindehaltung erfüllt sind. Aber ich kenne die Örtlichkeiten nicht.
Unter bestimmten Auflagen ist es erlaubt - leider. So wie es sich in dem Fall anhört, war es aber verboten.
http://www.tierschutz-chemnitz.de/faq8.html Da stehen die gesetzlichen Regelungen für die Kettenhaltung.
hast du fotos gemacht? an verschiedenen tagen und die zeiten dokumentiert, also auch nachts?
ja, ich habe Fotos gemacht und diese an das Veterinäramt weitergeleitet. Ich war mir nur nicht sicher, was die Kette betrifft. Ich habe den hund seit ein paar Tagen nicht mehr gesehen, also denke ich, dass er abgeholt wurde.
sehr gut, da kannste dir mal auf die schulter klopfen...toll gemacht. frag doch mal in den näheren tierheimen nach und guck regelmäßig, ob der bauer sich nen neuen hund angeschafft hat...
....das auf jeden Fall. Sobald der sich nen neuen Hund holt, geht das Spiel eben wieder von vorne los. Solchen Menschen sollte verboten werden, auch nur in die Nähe eines Tieres zu kommen!
§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien
(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
das wird ja hier nicht der fall gewesen sein...