Hündin trächtig - darf man einen Welpen behalten?
Wir wohnen in einer Wohnung, in der das Halten unseren Chihuahuas gestattet ist. Unser Hund ist trächtig und laut Tierarzt wird es ein sehr kleiner Wurf (1-2 Welpen). Wir würden einen gerne behalten. Jedoch ist nur unser jetztiger Hund im Mietvertrag erfasst. Bei einem guten Mieter-Vermieter-Verhältnis wäre das wahrscheinlich kein Problem aber leider liegen wir miteinander relativ stark im Klinsch.. Jetzt meine Frage: Kann uns der Vermieter aufgrund des Behaltens eines der Welpen rechtlich irgendetwas anhaben; uns den Kleinen wegnehmen oder uns sogar rauswerfen?
Bitte um schnelle Antworten, dankschön schonmal :)
7 Antworten
Ich sehe da keine direkte Rechtliche Regelung. Prinzipiell sollte dazu was im Mietvertrag stehen (!). Wenn es so und so nur geduldet wird, dann ist es natürlich abhängig vom Vermieter. In der ersten Zeit wird er es sicher dulden müssen, hinterher nicht mehr. Ich sehe da recht wenig Chance.
wenn Ihr nicht mit dem Vermieter reden möchtet, fragt doch mal einen Anwalt mit Fachgebiet Mietrecht. Früher war es so, dass der Vermieter auch einzelne Leute im Haus bestimmen durfte, die einen Hund halten durften oder eben nicht. Mittlerweile hat sich aber auch im Mietrecht einiges geändert. Heutzutage gehört es zu einer bestimmungsgemäßen Nutzung, wenn man EINEN Hund hält. Bei so kleinen Hunden wie Yorkies und garantiert auch Chi´s, war es schon immer so, dass die immer erlaubt waren selbst bei Hundehaltungsverbot, da die in dem Fall so wie Meerschweinchen "gerechnet" werden. Ob der Vermieter allerdings weiterhin eine Handhabe hat, die Anzahl bei den Kleinsthunden auf EINEN festzulegen, kann euch noch nicht mal der Vermieter sagen (wenn er nicht auf dem aktuellsten Stand ist), sondern nur ein Anwalt. Grundsätzlich ist es aber wirklich so, dass es nicht gut ist, Stress mit dem Vermieter zu haben. Er findet sonst einen anderen Grund um Euch entweder die Wohnung zu kündigen oder Euch rauszuekeln... Selbst unser TH hat uns letztens erst noch gesagt, dass ein Hundehaltungsverbot nicht mehr rechtens sei...
Das solltet ihr wohl besser mit dem Vermieter besprechen.
Wenn er nur einen Hund duldet und zu keinem Kompromiss bereit ist, dann bleibt euch wohl nichts anderes übrig als auszuziehen oder die Welpen abzugeben (sobald sie abgabebereit sind, nicht vor der 12. Woche!)
dann gebt euch einen ruck und redet mit eurem vermieter! Es geht immerhin um nocheinen Hund . Das is doch ein Notfall :D!
Das sieht mir allerdings nach einem Notfall aus.
Wollt ihr es etwa darauf ankommen lassen?
Soll er euch mit (wahrscheinlich) drei Hunden über den Weg laufen und dann geht der große Streit los?
Sowas klärt man - wenn man einen Erfolg damit haben möchte - besser vorher. Sonst gibt´s nur unnötigen Ärger...
Versetz dich doch mal in seine Lage? Wenn du sein Vermieter wärst ihr könnt euch nach wie vor nicht leiden), du erlaubst einen Hund und plötzlich hat er drei!
Da wärst du doch auch wütend, oder?
Unser Vermieter ist null verständnisvoll. Das ist jemand der alles Mögliche tut, was noch rechtlich ist, um uns als Mietern das Leben schwer zu machen.. Wenn wir ihn fragen würden, würde er 100%ig nein sagen, aber was wenn nicht? es geht mir um die rechtlichen Aspekte. Im Mietvertrag steht ein Hund aber bei unseren Nachbarn steht keiner und sie haben einen..
Ich denke da gibt es chancen aber auch nicht. Entweder findet er es okay sagt ihm einfach das es doch nur ein kleiner Hund ist. Außerdem würde ich die Hünchen nicht erst mit der 12ten wochen abgeben wie derjenige daunten geschríeben hat! Bei großen hunden ja aber bei kleinen?! naja derjenige scheintsich nicht so gut auszukennen :)! Egal...!
also viel glück :)
Rechtlich gilt was im Mietvertrag steht. Ich rate euch mit dem Vermieter den Klinsch wenn möglich zu beenden.
Ist leider unmöglich.. nicht von meiner Seite, aber von der Seite des Vermieters und der Seite meiner Eltern.
Leider sprechen wir nicht mit unserem Vermieter. Nur in Notfällen, wenn es um Reparaturen geht..