Höhe Kindesunterhalt?

1 Antwort

Nach dem Auszug stünde ihr bei Leistungsfähigkeit der Eltern ggf.derzeit max. 930 Euro an Unterhalt zu, wenn der Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden Grund notwendig bzw.von den Eltern gewollt wäre.

Ihre Nettovergütung wird bis auf 100 Euro pauschalen Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diese 930 Euro angerechnet und das Kindergeld von derzeit 250 Euro voll.

Kommt sie dann auf diese 930 Euro oder mehr, dann sind die Eltern im Regelfall aus der Unterhaltspflicht raus, auch wenn sie theoretisch bis zum Abschluss einer Erstausbildung oder Studium zum Unterhalt verpflichtet wären.

Außerdem müsste das Kind vor Unterhalt von den Eltern einen möglichen Anspruch auf BAB - oder Bafög - durch einen Antrag prüfen lassen, je nachdem um welche Art von Ausbildung es sich handelt.

Wenn das Kind also nach Abzug der 250 Euro Kindergeld = 680 Euro vorläufig ungedeckter Bedarf im Monat auf um die 800 Euro Nettovergütung käme, dürfte ihr im Regelfall kein Unterhalt mehr von den Eltern zustehen.


Massa2206 
Fragesteller
 01.11.2023, 19:51

Ganz herzlichen Dank für die kompetente, ausführliche Antwort!

0