Trennungsjahr,Kindesunterhalt?

4 Antworten

Solange ihr zusammen wohnt ist nichts mit Unterhalt für das Kind.

Und er soll die Betreuung zur Hälfte übernehmen, damit ihr dann bei räumlicher Trennung und nach der Scheidung Beide wenig Geld habt?

Keine gute Idee!

Seid ihr getrennt, dann verlange Trennungsunterhalt von ihm.

Dem Kind kommt er durch Unterhalt in Form von Kost und Logis nach. Da kann man dann gerne mal die Rechnung aufmachen inwieweit du dich am Ende beteiligst. Denn noch wohnt ihr ja unter einem Dach. Und wenn er da ist, dann wird er ja die Betreuung wohl mit übernehmen.

Zieh einfach aus, dann wird die Rechnung einfacher... Oder er zieht aus. Oder Beide suchen sich eine neue Wohnung.

Und sein Kind aus erster Beziehung / Ehe ist deinem Kind gleichgestellt. Da gilt nicht: das war aber schon früher da.

Kommt am Ende dann nur drauf an, ob für dich auch noch was übrig bleibt wenn er beiden Kindern den Unterhalt zu zahlen hat.

Und das du dich nun auf 4/4 gesetzt hast, kommt ihm beim Trennungsunterhalt derzeit auch sehr entgegen.

Seid ihr dann räumlich getrennt, dann nimmt er Steuerklasse 1 und du mit Kind die 2.

Das Trennungsjahr gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Partner den Trennungswunsch äußert und das Paar fortan "getrennt" lebt. Das genaue Datum ist nach Ablauf des Trennungsjahres für die Scheidung relevant und sollte deshalb notiert werden.
Des Weiteren hat das Datum Einfluss auf den Wechsel der Steuerklasse. Wer sich Mitte Dezember trennt, erhält schon wenige Wochen später zum 1. Januar die Steuerklasse 1.
Für den Beginn des Trennungsjahres ist wichtig zu wissen, dass die Trennungszeit vor der Scheidung  nicht beantragt werden muss.

https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/trennungsjahr/

Die Frage ist dann aber auch halt: müsstest du wegen der Trennung, wenn auch nicht räumlich getrennt, auch in die 2 nächstes Jahr?

Denn sieht Beibehaltung 4/4 vielleicht gar nicht nach Trennung aus?

Ein verspäteter Wechsel kann zu einer Neuberechnung für die vorangegangenen Jahre führen, in denen die ehelichen Steuerklassen unzulässig beibehalten wurden. Das bedeutet schlimmstenfalls Steuernachzahlungen.

https://www.scheidung.org/getrennt-lebend-steuerklasse-behalten/

Da bin ich überfragt, aber das Finanzamt hilft gerne weiter.

Und ein Anwalt für Familienrecht klärt dich über den Trennungsunterhalt auf.

Das sind die üblichen Schwierigkeiten, wenn Eheleute zwar einerseits "getrennt" leben, aber andererseits noch in derselben Wohnung leben und viele Kosten irgendwie gemeinsam gezahlt werden. Dann fordert der eine Ehegatte vom anderen Unterhalt, der andere erwidert er zahle doch schon für die Wohnung und alles mögliche andere, worauf der erste Ehegatte einwendet, er mache aber dafür das und das usw. Da kommt notwendigerweise Durcheinander dabei heraus, das lässt sich unmöglich entfleddern. Damit die finanziellen Dinge klar geregelt werden können, rate ich dringend dazu, eine räumliche Trennung herbeifuführen.

alle leiblichen Kinder sind gleichberechtigt. Wenn ihr also nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, haben deine Kinder das gleiche Recht wie das andere Kind. Somit wird das andere Kind wahrscheinlich weniger bekommen als aktuell.

Ansonsten, wenn er die Hälfte der Betreuung übernimmt, dann ist die Aufteilung der anfallenden Kosten 50/50 ok. Wenn er dir aber mehr Betreuung abverlangt, dann muss er auch dafür zahlen und entweder mehr der Kosten übernehmen oder an dich Unterhalt zahlen von dem du dann wieder 50/50 die anfallenden Kosten decken kannst.

Arina397 
Fragesteller
 19.10.2022, 20:50

Vielen Dank, die Betreuung zur Hälfte kann er nicht übernehmen weil er Shichtarbeit hat. D.h bleibt nur Kindesunterhalt oder mehr Kosten übernehmen,das wird er von alleine nicht zustimmen, er reduziert mir nächsten Monat die Mietkosten, (aufgrund den Steuerwechsel),die von meinem Konto abgebucht werden müssen. Muss ich es über Anwalt geltend machen oder Vll Jugendamt,wer kann mir da am schnelsten helfen?

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Sanja2  19.10.2022, 20:52
@Arina397

Jugendamt ist die billigere Lösung und die die weniger gravierend ist. Dann bleibt dir in der Eskalation immer noch der Anwalt.

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Arina397 
Fragesteller
 19.10.2022, 21:09
@Arina397

Meinst kann ich mit Beratungshilfeschein rechnen,solange wir zsm leben oder da ich Gehalt 50%habe,Kindergeld und Kindesunterhalt für erstes Kind bekomme,muss ich selber Anwaltskosten tragen?

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Danke für die Antwort,er sagt Trennungsunterhalt zahlt er gar nicht bzw nicht verpflichtet(Schulden/Kredite),die er in der Ehe für sich angeschafft hat und Kindesunterhalt bekomme ich erst nachdem er auszieht,die Frage ist wann?Wird für mich vll Überraschung sein. Nach dem er weg ist darf ich dann erst in die StKl 2.

Also er kommt zu nix entgegen,will nicht zu Hälfte Betreuung übernehmen, sich mehr beteiligen z.b bei der Miete oder so,nur alles zu Hälfte. Muss zum Anwalt,weiss nicht aber ob die Kosten übernommen werden,da wir noch unter einem Dach wohnen