Kindesunterhalt?

4 Antworten

Wenn du dir mal die Düsseldorfer Tabelle anschaust, dann ziehst du, dass es dort zwei Tabellen gibt. Die obere Tabelle (A. Kindesunterhalt) ist inkl. Kindergeld. Das ist der Betrag, der durchschnittlich dem entspricht was ein Kind im Monat benötigt, entsprechend des Alters und angelehnt an das Einkommen des Unterhaltszahlers.

Ganz unten findest du eine weitere Tabelle (Anhang: Tabelle Zahlbeträge). Und in dieser Tabelle ist dann das aufgeführt, was der Unterhaltszahler tatsächlich zu zahlen hat (ebenfalls gestaffelt nach Alter des Kindes und bereinigtem Netto des Unterhaltspflichtigen).

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Ist das Kind noch minderjährig, dann sieht man die Differenz in Höhe des halben Kindergeldes bei den Beträgen aus beiden Tabellen.

Das liegt daran, dass beiden Elternteilen das Kindergeld (rein rechnerisch) jeweils zur Hälfte "gehört".

Ist das Kind volljährig oder wohnt bei keinem Elternteil, dann ist die Differenz sogar der Betrag des kompletten Kindergeldes. Denn das Kindergeld ist Einkommen des Kindes und wird entsprechend angerechnet.

So gesehen, muss man eben schauen, aus welcher Tabelle nun diese 400 EUR sind.

Kommen sie also aus der Tabelle des Zahlbetrages, dann wurde das Kindergeld bereits entsprechend angerechnet.

Ein Beispiel: das Kind ist 5 Jahre alt und der Elternteil wo das Kind nicht lebt hat ein bereinigtes Netto in Höhe von 1950 EUR.

Der Kindesunterhalt beträgt also 480 EUR, der Zahlbetrag (also der Betrag den der Unterhaltspflichtige dem anderen Elternteil zu überweisen hat) beträgt aber nur 355 EUR. Eine Differenz von 125 EUR und damit genau die Hälfte des Kindergeldes in Höhe von 250 EUR.

Natürlich nicht, Kindergeld und Unterhalt sind zwei voneinander unterschiedliche Dinge. Kindergeld kommt vom Staat und Unterhalt vom jeweiligen unterhaltspflichtigen Elternteil.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
1hannah1  21.04.2024, 19:21

falsch. der unterhaltspflichtige zieht hälftiges kindergeld vom unterhalt ab und das ist dann der zahlbetrag bis 18. ab 18 wird volles kindergeld abgezogen und ergibt den zahlbetrag.

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AngiedieSchlaue  21.04.2024, 19:34

Die Hälfte des Kindergeldes darf der Unterhaltspflichtige von seinem zu zahlenden Unterhalt abziehen.

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bei korrekter Einhaltung der DT, also keine freie Gestaltung wie "zahl' ich nach Laune und Lust mal für einen Monat 400 €", dann ist vom aufgeführten Satz das hälftige Kindergeld abzuziehen - hälftig deshalb, weil das Kindergeld auf das Konto der Mutter überwiesen wird, so das Kind den Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat

Das kommt darauf an wie das Sorgerecht / Umgangsrecht vereinbart wurde.

Siehst du das Kind regelmäßig wird oft ein Teil angerechnet siehst du es nie oder selten dann wird es nicht angerechnet.

Kessie1  21.04.2024, 18:56

Das ist nicht korrekt! Mit dem Sorge bzw. Umgangsrecht hat die Anrechnung vom Kindesunterhalt nichts zu tun!

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Jana174923  21.04.2024, 18:59
@Kessie1

Doch. Ich bin getrennt und wir kümmern uns 50/50. Deshalb bekomme ich die Hälfte kindergeld und mein Exmann die andere Hälfte.

Wurde damals beim Gericht so entschieden. Macht ja auch Sinn da wir beide die gleichen Kosten für das Kind haben.

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Kessie1  21.04.2024, 19:02
@Jana174923

Die hälftige Anrechnung ist IMMER gegeben, auch wenn ihr die Kinder nicht 50:50 betreuen würdet. Denn das Kindergeld, welches ja nur einem Elternteil überwiesen werden kann, gehört rein rechnerisch aber beiden Elternteilen.

Selbst wenn du kein Sorgerecht hättest wäre dem so. Deswegen unterscheidet man in der Düsseldorfer Tabelle ja auch zwischen Kindesunterhalt und Zahlbetrag.

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1hannah1  21.04.2024, 19:23
@Jana174923

das kindergeld bekäme er auch dann hälftig wenn ihr kein wechselmodell hättet. er würde das hälftige kindergeld vom unterhalt abziehen und erst dann die differenz zahlen. hat mit umgang und sorgerecht überhaupt nix zu tun

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bachforelle49  30.04.2024, 08:06
@1hannah1

heutzutage scheint es sehr oft ganz praktisch, erstmal den "Unterhaltsvorschuß" durch das Jugendamt zu strapazieren und zu holen, gerne mit der vorgeschobenen Methode, der Exmann oder Expartner würde nicht brav genug bei der regelmäßigen Zahlung des Unterhalts agieren und regelmäßig zahlen - das Geld holt sich dann das besagte Jugendamt vom säumigen Vater per "Titel" oder "Titiulierung" ..

daher werden von deutschen Familien immer weniger Kinder geboren - siehe Anteil von deutschen Kindern in Kitas und Schulen im Vergleich zu Migrationskindern

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